Naturrecht – Vernunftrecht – Positivität des Rechts (RT 3/2011)

SONDERHEFT Papstrede vor dem Deutschen Bundestag

Rechtstheorie (RT), Band 42, Heft 3
2011. S. 273–375.
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ISBN 978-3-428-13857-9
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Beschreibung

Man muß nicht Prophet sein, um schon heute sagen zu können, daß Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011 aus der Perspektive seiner Rechtsphilosophie und Rechtstheologie den Ablauf und die wichtigsten Phasen in der Entwicklung des modernen Rechts bis hinein ins 21. Jahrhundert in luzider Klarheit und in einer authentischen Weise dokumentiert und vertreten hat, die noch lange nachwirken und die künftigen Auseinandersetzungen um den richtigen Begriff des Rechts maßgeblich mitbestimmen wird. Sie steht deshalb im Fokus dieses Sonderhefts.

Wer heute am Aufbau einer allgemeinen Rechtstheorie interessiert ist, die zumindest ihrem Anspruch nach mit allen auf der Welt existierenden Rechtssytemen kompatibel erscheint, kann nicht umhin, jenseits aller prätendierten Renaissancen von Naturrecht sowie einem analytisch-begrifflichen Vernunft(natur)recht und dessen normativen Optimierungsversuchen und Harmonisierungsbestrebungen, eine Neubestimmung der Positivität des Rechts zu wagen. Von der Positivität allen Rechts ist hier die Rede und nicht von einem längst überständigen juristischen Positivismus, der in der Form eines Gesetzes- und Rechtspositivismus bis hin zu einem Richterrechtspositivismus noch immer das moderne »westliche« Rechtsdenken nachhaltig bestimmt und prägt, obwohl in den Rechtssystemen der modernen Gesellschaft die Modernisierung des Rechts – die politisch-rechtlichen Grenzen einer einseitig westlichen »europäischen Nabelschau« transzendierend – längst nicht mehr mit seiner Verwestlichung gleichgesetzt werden kann. Auch ist in der modernen Rechtstheorie die vermeintlich universale Frage nach der guten und gerechten Ordnung des Gemeinwesens als eine in ihrem Grunde vormoderne Orientierung und Leitformel durchschaut, die das Verhältnis von Recht und Moral auf Dauer nicht mehr in Einklang zu bringen vermag.

In weltgesellschaftlicher Perspektive wächst heute bei der Neubestimmung des Verhältnisses von Gesetz und Recht die Vorstellung und mit ihr die Einsicht, daß in der modernen Globalgesellschaft das Rechtssystem nicht primär und jedenfalls nicht ausschließlich ein System von Rechten ist, sondern ein normativ-strukturell differenziertes Funktionssystem und Mix objektiven Rechts und subjektiver Rechte, in dem nicht bloß in der Rechtsanwendung ein normativ-faktischer wertender Ausgleich von Interessen und ihrer konfliktreichen rechtspflichtgemäßen Verfolgung auch unter den sozialen Bedingungen fehlender Gleichheit und eingeschränkter Freiheiten zu gewährleisten und zu sichern ist. Die sich hier vollziehende perspektivische rechts- und gesellschaftstheoretische Erweiterung des Rechtsbegriffs kommt nicht nur der Rechtstheorie zugute, sondern sie erweist sich auch als fruchtbar für das inter- und multidisziplinäre Gespräch der Jurisprudenz mit den an der theoretischen Aufklärung allen Rechts und seiner Anwendung beteiligten sozialen Handlungswissenschaften.

Werner Krawietz

Inhaltsübersicht

Abhandlungen und Aufsätze

Wilfried Bergmann
Rede von Papst Benedikt XVI. im Deutschen Bundestag – Öffentliche Erwartungen und Echo auf den Staatsbesuch in Berlin

Papst Benedikt XVI.
Ansprache beim Besuch des Deutschen Bundestages am 22. September 2011

Gerhard Preyer
Recht ohne moralische Bindung – Entscheidung als Selbstreferenz des Rechtssystems

Shu-Perng Hwang
Verhältnisumkehrung von Freiheit und Sicherheit. Zur Neubestimmung der Aufgabe des Gesetzes im Zeitalter der Ungewißheit

Berichte und Kritik

Pavel Holländer
Hermeneutische Kompetenz des Adressaten und die Verwendung des Enthymems in der Judikatur des tschechischen Verfassungsgerichts

Bartosz Greczner
Einfluss von Werten auf Präzedenzentscheidungen der Gerichte nach Jerzy Wróblewski

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