STAAT 3/2019
Der Staat (STAAT), Band 58, Heft 3
2019. S. 321–501.
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Inhaltsübersicht

Abhandlungen und Aufsätze

Walter Pauly
Editorial. Zur Datierung der Weimarer Reichsverfassung

Jelena von Achenbach
Reform der Regierungsbefragung im Bundestag

András Jakab und Lando Kirchmair
Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht als genetischer Fehler in der DNA kontinentaler Rechtsordnungen

Anika Klafki
Kooperative Verfahrenselemente im transnationalen Verwaltungsverbund am Beispiel von Planungsverfahren

Detlef Horster
Das radikal Böse und die Ideologie


Berichte und Kritik

Andreas Funke
Wenn es doch so einfach wäre

Dominik Rennert

Liberale Theorie, republikanische Praxis?


Erinnerungen an Ernst-Wolfgang Böckenförde

Johannes Masing

Es zählte nur das Argument

Bernhard Schlink

Der Lehrer Ernst-Wolfgang Böckenförde

Ralf Poscher

Ernst-Wolfgang Böckenförde an der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Andreas Voßkuhle

Ernst-Wolfgang Böckenförde als Verfassungsrichter

Hans Langendörfer

Worte zum Abschied

Frieder Büchler

Erinnerungen an einen Auer Bürger

Heinhard Steiger

Münster in den späten 1950er Jahren: Mit Ernst-Wolfgang Böckenförde auf Reisen

Hans Maier

Schonzeiten, Kirchenärger, Kopftücher – Erinnerungen an Gespräche mit Ernst-Wolfgang Böckenförde

Klaus Rennert

Böckenförde als Verfassungsrichter – ein Werkstattbericht

Heinrich Meier

Eine Erinnerung an Ernst-Wolfgang Böckenförde


Buchbesprechungen und Buchanzeigen

Di Fabio, Udo, Herrschaft und Gesellschaft (Wolfgang Knöbl)

Martini, Stefan, Vergleichende Verfassungsrechtsprechung. Praxis, Viabilität und Begründung rechtvergleichender Argumentation durch Verfassungsgerichte (Laura Jung)

Petersen, Jens, Adam Smith als Rechtstheoretiker (Fabian Michl)

Godsey, William D., The Sinews of Habsburg Power: Lower Austria as a Fiscal Military State, 1650–1820 (Ronald G. Asch)

Máthé, Gábor (Hrsg.), Die Entwicklung der Verfassung und des Rechts in Ungarn (Herbert Küpper)

Hoffmann, Juliane, Die Änderung parlamentarischer Geschäftsordnungen im Vorgriff auf politische Konflikte. Am Beispiel der Änderung der Geschäftsordnung des Preußischen Landtags vom 12. April 1932 (Florian Meinel)

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