Zur Methode und Dogmatik der Konkretisierung materialer Grundrechtsgehalte
Beschreibung
Vor dem Hintergrund der historischen Methodendiskussion in der deutschen Staatsrechtswissenschaft betrachtet die Arbeit die Entwicklung der Grundrechtsinterpretation in der Bundesrepublik Deutschland. Die substantielle Bindung aller Staatsgewalten an die Grundrechte und die Einführung eines Bundesverfassungsgerichts durch das Grundgesetz von 1949 waren beispiellos. Innerhalb der ersten acht Jahre seines Bestehens entwickelte das Bundesverfassungsgericht – auf verfassungstheoretisch und dogmatisch bis dahin weitgehend unbestelltem Terrain – methodische und dogmatische Grundlinien, die das moderne Verständnis der Grundrechte in Deutschland geprägt haben. Das Gericht fordert seither im Sinne eines materialen Verfassungsverständnisses, die Grundrechte so auszulegen, dass sie unter Einbeziehung der sozialen Wirklichkeit die größtmögliche juristische Wirkungskraft entfalten. Unter Auswertung der Rechtsprechung und Methodenliteratur werden die aktuellen methodischen Grundsätze der Grundrechtsinterpretation dargestellt und beleuchtet.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
Grundrechtsinterpretation unter Rationalitätsanspruch – Von ›Dienern‹ und ›Pianisten‹: Juristische Methodenlehre und gerichtliche Praxis – Gang der Untersuchung
B. Vom staatsrechtlichen Positivismus zur methodischen Neuorientierung unter dem Bonner Grundgesetz
Juristische Methode und staatsrechtlicher Positivismus – Der Bruch mit dem Positivismus und die Entwicklung einer Methode aus dem Selbstverständnis des Bonner Grundgesetzes und seines ›Hüters‹, des Bundesverfassungsgerichts – Die Methodendebatte in der Bundesrepublik
C. Konkretisierung der Grundrechte durch Methodik, Dogmatik und Grundrechtstheorie
Die klassischen Methoden der Grundrechtsinterpretation in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Rechtstheoretische (Vor-)Überlegungen zur Norminterpretation – (Grundrechts-)Dogmatik als Mittel der Grundrechtskonkretisierung – Rationalisierung der Grundrechtsinterpretation durch eine übergreifende Grundrechtstheorie des Grundgesetzes?
D. Die Konkretisierung materialer Grundrechtsgehalte und ihre funktionell-rechtlichen Grenzen
Mehrdimensionales Grundrechtsverständnis – Gewährleistungsgehalt und funktionale Grenzen der verfassungsrechtlichen Kontrolle
E. Grundrechtsinterpretation als Konkretisierung zwischen Norm und sozialer Wirklichkeit
Normkonkretisierung und Steuerung durch problembezogene Entwicklung von Grundrechtsdogmatik – Grundrechtsinterpretation als problembezogene Konkretisierung unter Einbeziehung des sozialen Kontextes
F. Fazit
Literatur
Sachwortverzeichnis
Pressestimmen
»Wären alle Dissertationen so, müsste man um die akademische Zukunft in Deutschland keine Angst haben.« Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink, in: Zeitschrift für Rechtssoziologie, Heft 2/2016
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