Zweckzuweisungen als Barriere für Public Private Partnership (PPP)
2009. Abb.; 376 S.
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Beschreibung

Die Public Private Partnership (PPP) wird vielfach als Königsweg aus der Finanzkrise der öffentlichen Hand gepriesen. Ihre Realisierung ist jedoch häufig durch Fördervorschriften, insbesondere Zweckzuweisungen, ausgeschlossen. In kritischer Auseinandersetzung mit Vorbehalten gegen die Public Private Partnership untersucht Georg Andreas Gebhardt in der vorliegenden Arbeit die Beweggründe der restriktiven Fördervergabe aus verfassungs-, europa-, haushalts-, steuer- und kommunalrechtlicher Sicht. Ausgehend von vergleichenden Betrachtungen der Rechtslage in Frankreich und Großbritannien und unter Anwendung des in Artikel 114 Abs. 2 Grundgesetz verankerten Prinzips der Entscheidungsneutralität entwickelt der Autor konkrete Vorschläge für eine Gestaltung der Fördervorschriften de lege lata und de lege ferenda.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Grundlagen. Das allgemeine Phänomen der PPP und seine potentielle wirtschaftliche Berechtigung im kommunalen Hochbau: A. Das allgemeine Phänomen der PPP - B. Wirtschaftliche Berechtigung im kommunalen Hochbau - 2. Zweckzuweisungen als Barriere für Public Private Partnership-Strukturen: Die Verwaltungspraxis am Beispiel des kommunalen Hochbaus: A. Vereinbarkeit von Zweckzuweisungen und PPP-Strukturen: Systematische und begriffliche Verortung der Zweckzuweisungen - Typologie der Zweckzuweisungen und Abgrenzung zu anderen Begriffen - Vereinbarkeit der PPP-Strukturen mit den Zweckzuweisungen im Hochbau - Zusammenfassende Betrachtung: Unvereinbare und vereinbare Elemente - B. Zweckzuweisungen als Barriere: Steuerungswirkung: Höhe der Zweckzuweisungen - Auswirkungen auf PPP - Wirtschaftliche Folgen - Fazit - 3. Bewertung der Behinderung von PPP-Strukturen durch restriktive Zuweisungsgestaltungen: A. Die Sicht von Zuweisungsgebern und Zuweisungsempfängern: Erreichbarkeit des Ziels der Zweckzuweisungen durch PPP-Strukturen? - Strukturelle Vereinbarkeit von Zweckzuweisungen und PPP? - Staatsschuldenrechtliche Probleme durch PPP? - Generelles Misstrauen gegenüber PPP - B. Der Grundsatz der Entscheidungsneutralität: Der Grundsatz der Entscheidungsneutralität als Grundsatz der Wirtschaftswissenschaften - Übertragbarkeit des finanzwissenschaftlichen Grundsatzes der Entscheidungsneutralität auf die rechtliche Gestaltung und den Einsatz von Zuweisungen - 4. Folgerungen für Auslegung und Gestaltung der Zweckzuweisungsregelungen: A. Folgerungen für die rechtliche Gestaltung - B. Folgerungen für das Verfahren - Schlussbetrachtungen, Perspektive, Zusammenfassung - Literatur- und Sachverzeichnis

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