Beschreibung
Sophie Scholz untersucht die Reichweite der Beurkundungspflichten nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB bei zusammengesetzten Verträgen. Nach dem allgemeinen Grundsatz der Formfreiheit unterliegt ein Drittgeschäft grundsätzlich nicht den Beurkundungspflichten. Nach der ständigen Rechtsprechung erstrecken sich diese jedoch ausnahmsweise auch auf das Drittgeschäft, wenn das Grundstücks- und das Drittgeschäft nach dem Willen der Parteien derart rechtlich voneinander abhängen, dass sie »miteinander stehen und fallen« sollen. Diese Forschungsfrage ist bislang kaum durchdrungen bzw. wissenschaftlich untersucht. In ihrer Arbeit wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung dargestellt und mit den in der Literatur vertretenen Stimmen kritisch in Bezug gesetzt wie bewertet, um so eine eindeutige, praxistaugliche und an den allgemeinen Grundsätzen orientierte Rechtsformel zur Bestimmung der Reichweite der Beurkundungspflichten nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB bei zusammengesetzten Verträgen zu erarbeiten.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
B. Gang der Untersuchung und Methodik
C. Grundsätze der Beurkundungspflichten nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB: Historische Entwicklung – Heutige Bedeutung – Telos – Anwendungsbereich – Gesetzliche Form der notariellen Beurkundung – Reichweite der Beurkundungspflichten – Auswirkungen der Reichweite der Beurkundungspflichten auf das formelle Beurkundungsrecht – Rechtsfolgen eines Formmangels
D. Begriff des »zusammengesetzten Vertrags«
E. Problemstellung
F. Stand der Rechtsprechung: Inhaltliche Anforderungen an den Verknüpfungswillen – Rechtsdogmatische Einordnung des Verknüpfungswillens – Beurkundungsbedürftigkeit der Verknüpfungsabrede – Beurkundungsbedürftigkeit des Drittgeschäfts – Ermittlung des Verknüpfungswillens – Beurkundungstechnik – Mehrpersonenverhältnisse – Formmangel
G. Diskussion: Vorgehensweise – Terminologie – Grundsätze der Auslegung des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB – Wille der Vertragsparteien als zentrales Entscheidungsmerkmal – Inhaltliche Anforderung an den Verknüpfungswillen im Allgemeinen – Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an den Verknüpfungswillen – Rechtsdogmatische Einordnung der Erklärung über den Verknüpfungswillen – Weitere Vorgehensweise – Beurkundungsbedürftigkeit der Verknüpfungsabrede – Beurkundungsbedürftigkeit des Drittgeschäfts – Ermittlung des Verknüpfungswillens – Beurkundungstechnik – Mehrpersonenverhältnisse – Formmangel
H. Fazit und Ausblick
Literatur- und Sachwortverzeichnis
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