Zur »Relativität der Rechtsbegriffe« in strafrechtlichen Tatbeständen
2002. 339 S.
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ISBN 978-3-428-10551-9
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ISBN 978-3-428-50551-7
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Beschreibung

Die Vielzahl der juristischen Auslegungsstreitigkeiten, in denen es darum geht, ob einem wortlautidentischen Begriff in verschiedenen Rechtsnormen notwendig dieselbe Bedeutung zukommen muß oder auch ein jeweils anderer Sinngehalt möglich oder geboten ist, zeigt auf, welche wichtige Rolle der Relativität der Rechtsbegriffe nicht nur in der alltäglichen Sprachverwendung, sondern gerade auch in der juristischen Fachsprache zukommt. Ziel der Arbeit ist es, neben der Darstellung der verschiedenen Erklärungsansätze zur "Relativität" die untrennbare Beziehung der "Relativität" zur Problematik des "Verhältnisses von Wort und Begriff" und zur "Zusammenhangsbedingtheit" und "Kontextbezogenheit" der Rechtsbegriffe aufzuzeigen.

Nach Darlegungen zur allgemeinen Hermeneutik als notwendige Basis der juristischen Auslegung schließt die Autorin eine Untersuchung der juristischen Auslegungscanones an, in deren Rahmen der enge Zusammenhang zwischen der teleologischen Begriffsbildung, der "Relativität" und der "Einheit der Rechtsordnung" sowie die Problematik der "Wortlautgrenze" ausführlich erörtert wird. Unter Zugrundelegung des Vorranges des teleologischen Kontextfaktors, der die "Relativität der Rechtsbegriffe" als eine normzweckspezifische Bedeutungsverschiedenheit erscheinen läßt, folgt anhand einzelner, in verschiedenen Rechtsnormen des StGB und Nebenstrafgesetzen vorkommender Begriffe eine kritische Untersuchung zum Umgang der Rechtsprechung und -lehre mit dem Begriffsrelativismus.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Allgemeiner Teil: Die Lehre von der "Relativität der Rechtsbegriffe": Erklärungsansätze und Definitionen - Die Beziehung der "Relativität der Rechtsbegriffe" zu dem Problem des "Verhältnisses von Wort und Begriff" - Die Beziehung der "Relativität der Rechtsbegriffe" zu dem Problem der "Zusammenhangsbedingtheit" und "Kontextbezogenheit" der Rechtsbegriffe - Die allgemeine Hermeneutik als Ausgangsbasis der juristischen Auslegung - Die juristische Auslegung und ihre Auslegungscanones - B. Besonderer Teil: Zu dem Begriff "Gemeinschaftlich" in §§ 176a Abs. 1 Nr. 2, 177 Abs. 2 Nr. 2, 179 Abs. 4 Nr. 2, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB n.F. und § 25 Abs. 2 StGB - Zu dem Begriff "Wegnahme" in §§ 242, 289, 168, 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 17 Abs. 2 Nr. 1c UWG - Zu dem Begriff "Ingebrauchnahme" in § 248b StGB und § 290 StGB - Zu dem Begriff "Bestimmen" in §§ 26, 174 Abs. 2 Nr. 2, 176 Abs. 2, 3 Nr. 2, 179 Abs. 2, 180 Abs. 2, 3, 180b Abs. 1, 2 Nr. 2, 181 Abs. 1 Nr. 1, 216 Abs. 1 StGB, 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG - Zu dem Begriff "Waffe" in §§ 113 II 2 Nr. 1, 121 III 2 Nr. 2, 125a 2 Nr. 2, 177 III Nr. 1, 177 IV Nr. 1, 224 I Nr. 2, 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a, 250 II Nr. 1, 2 und dem Begriff "gefährliches Werkzeug" in §§ 177 III Nr. 1, 177 IV Nr. 1, 224 I Nr. 2, 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a, 250 II Nr. 1 StGB - C. Zusammenfassung - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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