Zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes des Privatversicherungswesens durch Sondernormen

Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 265 und 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB

2004. Tab.; 394 S.
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ISBN 978-3-428-81356-8
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Beschreibung

Stefan Wirth untersucht, in welchem Umfang ein strafrechtlicher Schutz der Privatversicherer erforderlich ist. Dazu wird eine Annäherung an die faktischen Dimensionen der nachteiligen Verhaltensweisen versucht und das Vermögen der Versicherer als zu schützendes Rechtsgut ermittelt. Ausgehend von der zivilrechtlichen Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses, bestimmt der Autor die Verhaltensweisen, die als Anknüpfungspunkt für einen strafrechtlichen Schutz in Betracht kommen. Er analysiert den strafrechtlichen Schutz der Versicherer durch § 263 StGB, sonstige allgemeine Straftatbestände und Sondernormen, insbesondere durch §§ 265 a.F./n.F., 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB und gibt einen umfassenden Überblick über den geltenden Strafrechtsschutz der Versicherer und seine historische Entwicklung. Unter Berücksichtigung der über einhundertjährigen Reformdiskussion zu § 265 a.F. StGB wird geprüft, ob es eines speziellen Schutzes der Versicherer durch Sondernormen bedarf, was wegen des umfassenden und ausreichenden Schutzes durch allgemeine Straftatbestände verneint wird, weshalb die §§ 265, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB ersatzlos gestrichen werden können.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Gegenstand der Arbeit - B. Das zivilrechtliche Versicherungsverhältnis als Maßstab für die Bestimmung des strafrechtlich relevanten Verhaltens: Die zivilrechtlichen Grundlagen des Versicherungsverhältnisses - Die Hauptleistungspflicht der Versicherer: Bestimmung des versicherten Risikos - Die Pflichten und Obligenheiten des VN und die zivilrechtlichen Folgen ihrer Verletzung - Schutz der Versicherer vor dem nachteiligen Verhalten Dritter - Bestimmung des strafwürdigen und strafbedürftigen Verhaltens - Gliederung des Strafrechtsrelevanten Verhaltens - Zusammenfassung - C. Der strafrechtliche Schutz durch § 263 StGB und andere allgemeine Straftatbestände: Der unmittelbare Vermögensschutz der Versicherer durch § 263 StGB - Der mittelbare Vermögensschutz der Versicherer durch sonstige Straftatbestände - D. Der Strafrechtsschutz der Versicherer durch Sondernormen bis zum 6. StrRG: Geschichte des Privatversicherungswesens und seines strafrechtlichen Schutzes durch Sondernormen - Der Schutz durch § 265 a.F. StGB - E. Der Schutz der Versicherer durch § 265 n.F. StGB und § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 n.F. StGB nach Erlass des 6. StrRG: Das zum 6. StRG führende Gesetzgebungsverfahren - Inhalt und Auslegung der Neufassung des § 265 StGB - Inhalt und Auslegung des § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB - Zusammenfassung - F. Notwendigkeit von strafrechtlichen Sondernormen zum Schutz der Versicherer?: Auf die Prämie gerichtete Verhaltensweisen - Auf die zivilrechtswidrige Versicherungsleistung gerichtete Verhaltensweisen - Herbeiführung des leistungspflichtigen Versicherungsfalls durch einen Dritten - Zur Notwendigkeit gesonderter Sanktionen für den Betrug zum Nachteil von Versicherern - Reflexion der Notwendigkeit des § 265 StGB durch das 6. StrRG - Zusammenfassung - G. Gesamtergebnis - Anhang I bis II - Literatur- und Sachverzeichnis

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