Die ablösende Betriebsvereinbarung zwischen privatautonomer Günstigkeit und betrieblicher Kollektivmacht
Beschreibung
Allgemeine Arbeitsbedingungen stehen anerkannt im Schnittpunkt von Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ihr Schicksal ist gespannt zwischen der Privatautonomie einerseits und der Betriebsmacht andererseits. Zur Frage, ob und inwieweit Arbeitgeber und Betriebsrat über das Mittel der ablösenden Betriebsvereinbarung gemeinsam auf vertragliche Einheitsregelungen, Gesamtzusagen und betriebliche Übungen zu Lasten der Arbeitnehmer einwirken können, herrscht seit langem Uneinigkeit in Literatur und Rechtsprechung. Eine verlässliche Konkurrenznorm fehlt. In verfassungsorientierter Rechtsfortbildung ist die Vorschrift des § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG rechtsdogmatisch stimmig und praktisch zielführend hin zu einem eingeschränkten Günstigkeitsprinzip fortzuentwickeln. Hingegen können weder der kollektive Günstigkeitsvergleich des Großen Senats vom 16. September 1986 noch eine umfassende ungeschriebene Betriebsvereinbarungsoffenheit, wie sie der erste Senat im Jahr 2013 nahegelegt hat, überzeugen.
Inhaltsübersicht
A. Einführung
Problemaufriss – Spezifizierung des Untersuchungsgegenstands – Methode, Gang und Ziel der Untersuchung
B. Die ablösende Betriebsvereinbarung: Aufarbeitung der Problematik
Begriff und Abgrenzung – Praktischer Hintergrund – Rechtlicher Hintergrund
C. Das Kollisionsproblem: Grundkonzepte
Bestandsschutz bei Betonung der Privatautonomie – Ablösbarkeit unter Anerkennung betrieblicher Kollektivmacht
D. Die bisherige Rechtsprechung: vom Ordnungs- zum Günstigkeitsprinzip
Überblick – Kritische Stellungnahme
E. Rechtsprechungswandel: Grundsatz der Betriebsvereinbarungsoffenheit
Urteil des ersten Senats vom 5. März 2013 – Kritische Stellungnahme
F. Neuausrichtung: eingeschränktes Günstigkeitsprinzip
Rechtsfortbildung – Konsequenzen
G. Fazit
Das Schicksal allgemeiner Arbeitsbedingungen gegenüber ablösenden Betriebsvereinbarungen – Thesen
Literaturverzeichnis
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