Wissen - Zur kognitiven Dimension des Rechts
2010. 213 S.
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ISBN 978-3-428-13330-7
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ISBN 978-3-428-53330-5
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ISBN 978-3-428-83330-6
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Beschreibung

Recht und Rechtsanwendung sind auf möglichst gesicherte Wissensgrundlagen angewiesen, gleichzeitig hat das Recht gegenüber Wissen und seinen Ambivalenzen eine Ordnungsfunktion wahrzunehmen. Die Beiträge des vorliegenden Bandes widmen sich dem Thema "Wissen" der kognitiven Dimension des Rechts. Gefragt wird nach dem richtigen Umgang der Gesellschaft und der staatlichen Ordnung mit Wissen und Wissensdefiziten und nach den Regeln für die Generierung von und den Zugang zu notwendigem Wissen.

Inhaltsübersicht

Inhalt: Erster Abschnitt: Einleitung und erste Konkretisierung: H.-H. Trute, Wissen. Einleitende Bemerkungen - E. Schmidt-Aßmann, Die Ambivalenz des Wissens und die Ordnungsaufgaben des Rechts - Zweiter Abschnitt: Strukturthemen: H. C. Röhl, Der rechtliche Kontext der Wissenserzeugung - R. Broemel, Wissensdistribution im Zivilrecht: Vorvertragliche Aufklärungs- und Informationspflichten - Dritter Abschnitt: Institution und Wissen: C. Möllers, Kognitive Gewaltengliederung - T. Groß, Ressortforschung, Agenturen und Beiräte; zur notwendigen Pluralität der staatlichen Wissensinfrastruktur - Vierter Abschnitt: Wissen und Innovation: W. Hoffmann-Riem, Wissen, Recht und Innovation

Pressestimmen

»Seit Luhmann wissen wir, dass sich kognitive Erwartungen durch Lernbereitschaft auszeichnen, normative Erwartungen dagegen (bisher jedenfalls) durch Lernunwilligkeit und die Entschlossenheit, aus Enttäuschungen nicht zu lernen. Jetzt jedoch stehen wir an der Schwelle zu einem neuen Verständnis von Recht und Rechtswissenschaft! Der von H. C. Röhl herausgegebene Band ›Wissen – Zur kognitiven Dimension des Rechts‹ leistet dazu einen unverzichtbaren Beitrag.« Dr. Axel Schwarz in: Kuselit, 24.01.2011

»[...] führen die Beiträge aber eindrucksvoll vor Augen, wie fruchtbar eine Verknüpfung von kognitiven und normativen Erwartungshaltungen sein kann. Die wechselseitige Spiegelung von Wissen und Recht, die den Band durchzieht, ist im besten Sinne anregend und, so bleibt zu hoffen, auf Weiterführung angelegt.« Ivo Appel, in: Die Verwaltung, 4/2011

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