Wilhelm Theodor Kraut (1800–1873)

Ein Leben für die Lehre. (Abt. B: Abhandlungen zur Europäischen und Deutschen Rechtsgeschichte)

2018. 332 S.
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ISBN 978-3-428-15169-1
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Beschreibung

Die vorliegende Arbeit stellt Biographie und wissenschaftliches Werk des juristischen Germanisten Wilhelm Theodor Kraut vor, der als Professor über 50 Jahre an der Göttinger Universität insbesondere zum Deutschen Privatrecht lehrte. Im Zentrum der Studie steht die Transkription und Edition einer Nachschrift zu Krauts Vorlesung zum Deutschen Privatrecht im Sommersemester 1860. Der Inhalt der Nachschrift ist Grundlage einer vergleichenden inhaltlichen Analyse der Rechtsansichten Krauts mit der Haltung anderer zeitgenössischer Germanisten. Die Studie erschließt u.a. Krauts Positionen zu Begriff und Bedeutung des Deutschen Privatrechts in Wissenschaft und Rechtspraxis als Kernfrage der juristischen Germanistik des 19. Jahrhunderts.

Inhaltsübersicht

1. Teil: Wilhelm Theodor Kraut

A. Kraut und die Deutsche Rechtsgeschichte
B. Biographie: Jugend und Studium – Der Weg zur Professur – Weiterer Werdegang – Nebenämter – Verfassungsstreit und berufliche Hürden – Lehre – Literarisches Werk – Zusammenfassung und Fazit
C. Vorlesungsnachschrift: Kollegheft und Verfasser – Vorlesungsnachschrift als Gattung – Der Grundriss zur Vorlesung zum Deutschen Privatrecht – Inhalt der Nachschrift: Zentrale Themen bei Kraut im Vergleich zu zeitgenössischen Germanisten
D. Resümee
E. Anhang: Publikationen von Wilhelm Theodor Kraut – Briefwechsel – Vorlesungsnachschriften von Wilhelm Theodor Kraut – Vorlesungsnachschriften zu Wilhelm Theodor Kraut
F. Literaturverzeichnis
G. Personenregister

2. Teil: Edition der Vorlesungsnachschrift

A. Erläuterungen
B. Transkription

Pressestimmen

»Das Buch kann daher uneingeschränkt empfohlen werden. Es ist ein Plädoyer zur Gleichstellung der akademischen Lehre mit der wissenschaftlichen Forschung, die bis heute nicht erreicht ist. Es ist eine der wenigen Informationen, wie die Vorlesungen früherer Jahrhunderte tatsächlich (im besten Fall) aussahen.« Prof. Dr. Diemut Majer, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte, 3/2020

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