Werbebeschränkungen für Arzneimittel

Inhaltliche Bestimmung und Überprüfung an höherrangigem Recht

2008. 292 S.
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ISBN 978-3-428-12751-1
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Beschreibung

Der Bereich der Arzneimittelwerbung erfährt in Deutschland und in Europa eine starke Regulierung. Die Einschränkungen der Arzneimittelwerbung durch nationale und europäische Vorschriften basieren vorrangig auf der Einstufung von Arzneimitteln als besonders gefährliche Verbrauchsgüter, somit vorrangig auf Erwägungen des Gesundheitsschutzes. Besonders die Gefahr der Selbstmedikation durch Patienten wird als Argument für eine starke Verkürzung der Werbefreiheit in diesem Bereich angeführt.

Am Arzneimittelmarkt tangieren die Werbebeschränkungen unterschiedliche, zum Teil einander entgegenstehende Interessen: Die Interessen der Verbraucher, der verschreibenden Ärzte, der beratenden Apotheken, der Krankenkassen und der Arzneimittelindustrie. Angela Poschenrieder überprüft, ob durch die vorhandenen Vorschriften ein angemessener Ausgleich dieser Interessen gelungen ist. Wie der Untertitel verrät, wird eine systematische Einteilung, Erklärung und Bewertung der in Deutschland geltenden Werbebeschränkungen für Arzneimittel sowie eine rechtliche Überprüfung dieser Beschränkungen an höherrangigem nationalem und europäischem Recht vorgenommen. Die dogmatische Aufbereitung des Themas bildet gleichzeitig ein Beispiel für das Ineinandergreifen von nationalem und europäischem Recht anhand eines eng umrissenen Rechtsgebiets.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Einführung: Einleitung - Zielsetzung der Werbebeschränkungen für Arzneimittel - Die Grundbegriffe des Heilmittelwerbegesetzes im Überblick: "Werbung für Arzneimittel" - B. Das Verhältnis zwischen Heilmittelwerbegesetz und europäischem Sekundärrecht, insbesondere der Richtlinie 2001/83/EG: Allgemeines - Qualifizierung der arzneimittelwerberechtlichen Bestimmungen der Richtlinie 2001/83/EWG als abschließend verbindlich oder Mindeststandard - C. Werbeverbote nach dem Heilmittelwerbegesetz: Gesetzesstruktur des Heilmittelwerbegesetzes - Werbeverbote, die eine bestimmte Arzneimittelart betreffen - Werbeverbote, die eine bestimmte Werbeart betreffen - Werbeverbot, das bestimmte Unternehmen betrifft (§ 13 HWG) - Sonderstellung des Pflichtangabenrechts (§ 4 HWG) - Positive Möglichkeiten der Werbung für Arzneimittel - D. Übereinstimmung des Heilmittelwerbegesetzes mit höherrangigem Recht: Übereinstimmung des Heilmittelwerbegesetzes mit europäischen Grundfreiheiten - Übereinstimmung des Heilmittelwerbegesetzes mit deutschen und europäischen Grundrechten - E. Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit und Schlussbemerkung - Literaturverzeichnis - Sachregister

Pressestimmen

»Die Arbeit bietet eine fundierte und abgesicherte Quelle, um die Vorschriften des deutschen Heilmittelwerberechtes und deren Auslegung in den Gesamtkontext des Rechts, des sekundären europäischen Rechts sowie des primären Rechts des deutschen Grundgesetzes und der europäischen Grundfreiheiten, einzuordnen. Die Arbeit ist damit im Rahmen einer wissenschaftlichen Diskussion zu den Werbebeschränkungen für die Arzneimittel von Bedeutung. Zum anderen ist die Arbeit auch für die Praxis im Rahmen einer Auseinandersetzung um die Anwendung und Auslegung heilmittelwerberechtlicher Verbote und Beschränkungen von großem Wert.« Philipp Trümper, in: Pharmind, Bd. 71, 9/2009

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