Die Deutung eines unbestimmten Rechtsbegriffs am Beispiel kirchlicher Einrichtungen
Beschreibung
Leiharbeit ist aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Von besonderer Bedeutung für Entleiher und Leiharbeitnehmer waren und sind seit jeher die zeitliche Limitierung von Leiharbeit. Die Unbestimmtheit des durch die Leiharbeitsrichtlinie eingeführten Merkmals der »vorübergehenden« Dauer von Leiharbeit hat in Literatur und Rechtsprechung viele Meinungen hervorgerufen. Rechtssicherheit haben all diese nicht gebracht. Der Autor widmet sich der Herkunft und Bedeutung des Begriffs der vorübergehenden Dauer und bietet ein grundrechts- und unionsrechtskonformes Lösungsmodell zum Verständnis und Umgang mit diesem Merkmal. Die Ergebnisse überträgt er auf die AÜG-Novelle von 2017. Anhand des religiösen Selbstverständnisses der Kirchen und des darauf beruhenden Begriffs der »Dienstgemeinschaft« untersucht der Autor Zulässigkeit und Grenzen der Leiharbeit in kirchlichen Einrichtungen. Er empfiehlt die Schaffung von Regelwerken zur Einhaltung kirchlicher Loyalitätspflichten.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
Der Problemaufriss – Der Gang der Untersuchung
B. Die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Arbeitnehmerüberlassung
Die wirtschaftliche Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung als arbeitsmarktpolitisches Instrument – Die Arbeitnehmerüberlassung als anerkanntes personalpolitisches Instrument – Die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung in der kirchlichen Daseinsfürsorge
C. Die gesetzlichen Grundlagen und die ökonomische Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung
Die Genese des AÜG – Die europäische Richtlinie 2008/104/EG
D. Die soziale Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung
Die objektive Schlechterstellung – Die subjektiv empfundene Schlechterstellung
E. Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung als Schutzgut im Lichte des Grundgesetzes und der unionsrechtlichen Grundfreiheiten
Der grundgesetzliche Schutz der Arbeitnehmerüberlassung bei wirtschaftlicher Betätigung – Die Trennung von staatlicher Arbeitsvermittlung und privater Arbeitnehmerüberlassung – Keine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG – Der unionsrechtliche Schutz der Arbeitnehmerüberlassung
F. Der erweiterte sachliche und personelle Anwendungsbereich des AÜG auf wirtschaftlich tätige Unternehmen am Beispiel von Arbeitnehmerüberlassung im kirchlichen Dienstleistungsbereich
Der erweiterte sachliche Anwendungsbereich – Die tatbestandliche Erstreckung des AÜG auf kirchliche Verleihunternehmen – Das religiöse Selbstverständnis als Schranke für die Arbeitnehmerüberlassung in kirchlichen Einrichtungen – Der Status des Leiharbeitnehmers im kirchlichen Arbeitsrecht – Das Ergebnis
G. Das zeitliche Moment der Leiharbeitnehmerüberlassung im Lichte richtlinienkonformer Auslegung
Die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern – Das Ergebnis
H. Die Zusammenfassung
I. Die Reregulierung 2017
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Pressestimmen
»Für mögliche künftige einschlägige Gerichtsverfahren liegen hier interessante Argumente bereit. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist die Lektüre dieser Dissertation zu empfehlen.« Marcel Bieniek, in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in Kirche und Caritas, Heft 5/2018
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