Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Monarchie

Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zum Problem der Normenhierarchie in den deutschen Staatsordnungen im frühen und mittleren 19. Jahrhundert (1818-1866)

2000. IV, 254 S.
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ISBN 978-3-428-10068-2
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Beschreibung

Der Grundsatz des Vorrangs der Verfassung und hier insbesondere die Verfassungsbindung des Gesetzgebers stellen - so selbstverständlich uns diese Prinzipien heute auch erscheinen mögen - höchst komplexe und in ihren politischen und rechtlichen Voraussetzungen vielschichtige Rechtsfiguren dar, die sich in Deutschland vollständig erst in der Mitte des 20. Jahrhunderts durchsetzen konnten. Noch die maßgebliche Kommentierung von Gerhard Anschütz zur Weimarer Reichsverfassung hielt an dem Satz fest, daß die Verfassung nicht über der Legislative, sondern »zur Disposition derselben« stehe. Auch gilt als gesichert, daß im Deutschen Reich nach 1871 ein Vorrang der Verfassung nicht anerkannt war. Welche Grundüberzeugungen dagegen die Zeit des deutschen Frühkonstitutionalismus prägten, erscheint bislang als nicht sicher beantwortet. Die Untersuchung Schmidts will diese Lücke schließen. Es zeigt sich hier zum einen, daß ein deutlich ausgeformter hierarchischer Vorrang in der Struktur der Verfassungen nicht angelegt war und daß sich auch eine überwiegende Mehrheit im Schrifttum und unter den Richtern zu einer klaren Anerkennung des Vorrangprinzips nicht durchringen konnte. Zum anderen wird aber auch deutlich, daß es durchaus Ansätze zu normhierarchisch konsequenten Lösungen gab - sowohl im positiven Verfassungsrecht selbst als auch in der Literatur und in der Praxis der Gerichte.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Voraussetzungen und Grundlagen: Das nordamerikanische Modell: Die besondere Quelle: Verfassungsschöpfung als Ausübung von Volkssouveränität (»constituent power«) - Besondere Erschwerungen der Verfassungsänderung: Ausbildung der verfassungsändernden Gewalt (»amending power«) - Besondere Sicherungen und Garantien: Verfassungsschutz durch Gerichte (»judicial review«) - 2. Teil: Strukturelle Analyse der deutschen konstitutionellen Verfassungen: Entstehungsweise und normimmanente Merkmale einer höheren Geltungskraft: Ausgangsfragen - Verfassungsschöpfungsprozeß - Regeln über eine erschwerte Abänderbarkeit der Verfassungen - Vorgaben an den Gesetzgeber: Rechtserzeugungsregeln - Sonstige Merkmale einer höheren Stabilität der Verfassungen - Exkurs: Die belgische Verfassung von 1831 - Zusammenfassung - 3. Teil: Vorrang der Verfassung und konstitutionelle Doktrin: Anerkennung und Begründung von Hierarchiekonzepten in der Staatsrechtslehre: Annäherungen an das Problem der Normenhierarchie im Frühkonstitutionalismus und im Vormärz - Der Verfassungsentwurf der Paulskirche: Konzeption einer modernen vorrangigen Verfassung? - Vorrang der Verfassung in der postrevolutionären Staatsrechtslehre: Perspektivenwechsel im konsoldierten Verfassungsstaat - 4. Teil: Vorrang der Verfassung im Spiegel der Rechtsprechung: Einleitung: Voraussetzungen und Möglichkeiten einer »Vorrang-Judikatur« - Die Praxis gerichtlicher Inzidentprüfungen von Gesetzen und Verordnungen am Maßstab der Verfassung - Ergebnis - 5. Teil: Gesamtwürdigung und Überblick über die weitere Entwicklung - Zusammenfassende Thesen - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis

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