Von der UNESCO in die Generalversammlung: Palästina und die Vereinten Nationen
2013. 58 S.
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Beschreibung

Die Palästinenserführung nutzt im Ringen um die Anerkennung der Staatlichkeit Palästinas seit langem das System der Vereinten Nationen für ihre Zwecke. Im Jahr 2011 gelang ihr dabei ein Achtungserfolg, indem die UNESCO Palästina als Vollmitglied aufnahm. Zeitgleich verlaufende Bemühungen in den VN selbst stießen zwar im Sicherheitsrat auf Widerstand, immerhin gelang aber die Aufwertung Palästinas in der Generalversammlung von einer bloßen observer entity zu einem observer state. Diese Ereignisse werfen eine Reihe von Rechtsfragen auf: War die Aufnahme Palästinas in die UNESCO angesichts der Haltung des Sicherheitsrats völkerrechtsgemäß? Hat die Generalversammlung nicht möglicherweise gegen Pflichten dem Sicherheitsrat gegenüber verstoßen? Die vorliegende Untersuchung gibt eine differenzierte Antwort und gewährt zugleich Einblicke in das tatsächliche Funktionieren der Vereinten Nationen.

Inhaltsübersicht

I. Einleitung

II. Palästina und die UNESCO

1. Historischer Hintergrund
2. Gründe für die Aufnahme Palästinas im Jahr 2011
3. Rechtliche Bedingungen der UNESCO-Mitgliedschaft: Die Aufnahme Palästinas im Lichte der UNESCO-Satzung – Aufnahme Palästinas im Lichte des Abkommens UNESCO-Vereinte Nationen
4. Konsequenzen der UNESCO-Mitgliedschaft: Weltweite Anerkennung Palästinas? – Abschluss völkerrechtlicher Verträge

III. Palästina und die Vereinten Nationen

1. Antrag auf Vollmitgliedschaft
2. Aufwertung zum »Beobachterstaat« in der Generalversammlung: Zielsetzung Palästinas – Völkerrechtskonformität des Verhaltens der Generalversammlung

IV. Schlussbetrachtung

Über den Autor

Pressestimmen

»Diesem Format [Antrittsvorlesung; Anm. D&H] entsprechend handelt es sich bei der Monographie um eine im Umfang begrenzte Schrift, mit der der Autor nichtsdestotrotz ein ebenso komplexes wie rechtlich und politisch kontroverses Thema angeht: die Stellung Palästinas in der internationalen Gemeinschaft, insbesondere im institutionellen Gefüge der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen.« Mehrdad Payandeh, in: MenschenRechtsMagazin, 2/2014

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