Geschichte und Theorie einer juristischen Kulturtechnik
Beschreibung
Was soll man vom Recht halten? Ob das Recht überhaupt haltbar ist, das steht in Frage. Die These lautet, dass das Recht mit Hilfe von Techniken haltbar wird und dass es dabei einen Grundzug gibt. Unterscheiden, Entscheiden, Verabschieden: Das Scheiden ist der fundamentale technische Vorgang, mit dem Rechte und Gesetze produziert und reproduziert werden. Es fabriziert Normativität, es fesselt. Rechte und Gesetze sind Montagen. Die eigentliche Herausforderung dabei ist die Kopflosigkeit des Vorgangs, die aus dem technischen Charakter folgt. Mit den Operationen des Scheidens werden Recht und Gesetz limitiert, und das auch noch exzessiv.
In einer Geschichte und Theorie juristischer Kulturtechniken erscheint das Scheiden als die Grundoperation des Rechts. In einer kritischen Grundlagenforschung zum Recht lässt sich so beschreiben, wie das Wissen um Rechte und Gesetz teilbar und übertragbar wird. Der Text stellt die internationale Forschung zu den Kulturtechniken des Rechts vor und erläutert an drei Beispielen, was es damit auf sich hat.
Inhaltsübersicht
I. Rechtskulturtechniken
II. Worte isolieren
III. Reden schneiden
IV. Tafeln gehen
V. Wozu also Kulturtechniken?
Zum Autor
Pressestimmen
»Fabian Steinhauer hat mit ›Vom Scheiden‹ eine glänzende Grundlegung juristischer Kulturtechniken vorgelegt, die für ein medial reflektiertes Selbstverständnis der Rechtsdogmatik wirbt: Es kann für die Rechtswissenschaft und die Rechtspraxis nicht genügen – so das Fazit – an den juristischen Fakultäten und in den juristischen Staatsexamina allein rechtsdogmatische Türhüter auszubilden, sondern auch rechtsdogmatische Passagiere, die sich der kulturtechnischen Passagen juristischen Arbeitens bewusst sind. Wer sich der kulturtechnischen Dimensionen des juristischen Handwerkszeugs vergewissern will, wird zu Steinhauers Buch greifen. Wer wissen möchte, wie Big Data die Rechtsdogmatik verändert, sieht sich durch die Lektüre hervorragend gerüstet. Kulturtechnik fesselt nicht nur das Recht, sondern Fabian Steinhauer auch seine Leserinnen und Leser.« Prof. Dr. Jens Kersten, in: JuristenZeitung, 18/2015
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