(Hrsg.)
Vom Reichshofrat zur Reichsfilmkammer

Privilegienpraxis und Urheberrechte an Büchern und Filmen (16.–20. Jahrhundert)

2019. 2 Tab., 1 Abb.; 403 S.
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ISBN 978-3-428-15787-7
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ISBN 978-3-428-55787-5
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ISBN 978-3-428-85787-6
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Beschreibung

Die Aufsätze ranken sich um die Grundfrage von Autor und Werk durch fünf Jahrhunderte. Reichshofrat und Reichsfilmkammer dienen dabei allein als Verklammerung, um den Untersuchungsgegenstand der Entwicklung der Rechte an herkömmlichen Büchern bis zu den Drehbüchern an Filmen zeitlich einzugrenzen.

Liegt zum einen der Schwerpunkt auf Kölner Fällen vor dem Reichshofrat (Gergen), thematisiert Eichacker die Probleme in Nürnberg vornehmlich für das 17. Jhd. und bringt das Naturrecht mit ins Spiel. Unerlaubten Nachdruck im 18. Jhd. spiegelt die Studie über Linguet und seinen Übersetzer Reich wider (Kühne). Dem folgt die aktenmäßige Darstellung des Streites um den Nachdruck zwischen Schelling und Paulus im 19. Jhd. (Nomine). Der Leser wird schließlich in die Filmwelt des 20. Jhd. zur Reichsfilmkammer geführt und zur Frage, wer als Autor des Filmes bzw. des Drehbuches zu qualifizieren war (Götz von Olenhusen).

Inhaltsübersicht

Thomas Gergen
Einleitung. Eine Grundfrage durch die Jahrhunderte (16.–20. Jahrhundert): Was ist und darf ein Buchautor?

Thomas Gergen
Kaiserliche ›Privilegia impressoria‹ vor dem Reichshofrat. Zur Praxis des Nachdruckschutzes im Alten Reich anhand Kölner Fälle (16.–18. Jahrhundert)

Thomas Eichacker
Die Verwendung kaiserlicher Druckprivilegien in der Reichsstadt Nürnberg im 17. Jahrhundert

Marie-Ann Kühne
»Le privilège ne donne rien à l’auteur.« Der Beitrag von Simon-Nicolas-Henri Linguet und seinem Übersetzer Philipp Erasmus Reich zur Entwicklung des Urheberrechts in Frankreich und Deutschland

Rainer Nomine
Schelling gegen Paulus, Leske und Complizen: Aktenmäßige Darstellung des Streits um den Nachdruck der in Berlin gehaltenen Vorlesung über die Philosophie der Offenbarung

Albrecht Götz von Olenhusen
Filmkünstler und Filmproduzenten zwischen Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz. Die Filmurheberrechtsreform in der Zwischenkriegszeit 1929–1939

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