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Beschreibung

Juristen sind in vielerlei Funktionen tätig: als Richter, Rechtsanwälte, Beamte, Professoren, in Beratungs- und Leitungsaufgaben. Gibt es etwas, das sie in diesen unterschiedlichen Funktionen verbindet, das ihre Haltung und Tätigkeit prägt und es erlaubt, von einem Beruf der Juristen zu sprechen?

Ernst-Wolfgang Böckenförde sieht dies Verbindende in einem gemeinsamen Ethos der Juristen. Worin besteht dieses Ethos? Er geht den verschiedenen Erscheinungsformen dieses Ethos nach - bei den römischen Juristen, den kontinentaleuropäischen Juristen der Neuzeit und den am anglo-amerikanischen Case-law orientierten Juristen - und fragt nach dem Grundgehalt dieses Ethos, nach dem, was den Juristen zum Juristen im Unterschied zu einem versierten Rechtstechniker macht. Das wird an drei kennzeichnenden Beispielen näher erläutert. Abschließend fragt er nach dem anthropologischen Wurzelgrund, der ein solches Ethos hervorbringt und trägt.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: I. Ethos der Juristen: was meint das?: Zum Begriff Ethos - Ethos der Juristen - II. Erscheinungsformen des Ethos der Juristen: Ethos der römischen Juristen - Ethos der kontinentaleuropäischen Juristen der Neuzeit - Ethos der anglo-amerikanischen am Case-Law orientierten Juristen - III. Was kennzeichnet den Juristen als Juristen?: Der Grundgehalt des Ethos der Juristen - Drei kennzeichnende Beispiele - IV. Philosophisch-anthropologische Grundlagen des Ethos der Juristen: Der anthropologische Wurzelgrund - Rechtsgewissen und Rechtskultur als Formelemente - Verbleibende Bedeutung von Naturrecht

Pressestimmen

»Auch Bücher haben ein spezifisches Gewicht. Auf vielen Seiten kann wenig, in wenigen Seiten kann viel gesagt sein. Von letzterer Art ist das hier vorzustellende Buch von Ernst-Wolfgang Böckenförde.« Rainer Zaczyk, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 4/2011

»[Eine] kleine Schrift mit großem Gewicht [...]« Josef Demmelbauer, in: OÖ Heimatblätter, 3-4/2011

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