Verstaatlichung von Banken

Enteignung, Sozialisierung und Eigentumseingriffe als Maßnahme der Gefahrenabwehr zur Sicherstellung der Finanzmarktstabilität

2017. 334 S.
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Beschreibung

In Folge der Finanzmarktkrise 2007 wurden – nach erheblichen finanziellen Stützungsmaßnahmen – zahlreiche nationale und supranationale Abwicklungsordnungen etabliert. Diese sehen zumeist auch eine Übertragung von Bankgeschäften auf staatliche oder private Brückenbanken vor. Zu nennen sind insbesondere die Übertragungsanordnung deutschen Rechts, das Bridge Bank Tool der Recovery and Resolution Directive, der Single Resolution Mechanism sowie der UK Banking Act 2009 und die Orderly Liquidation Authority in den USA.

Patrick Tuschl untersucht diese Abwicklungsinstrumente mit Schwerpunkt auf den europäischen und deutschen Maßnahmen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese Instrumente zivilrechtlich weitgehend wirksam sind. Wegen der Bedeutung des Finanzmarktes können sie rechtmäßig eingesetzt werden. Sie sind allerdings zumeist als Enteignungen zu qualifizieren. Zuletzt untersucht der Autor, ob eine Verstaatlichung von Banken, etwa eine Sozialisierung, möglich und notwendig ist.

Inhaltsübersicht

Einleitung

Die Finanzmarktkrise als Anlass grundlegender Reformbemühungen – Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes – Gang der Untersuchung

1. Systemrelevanz als Objekt der Regulierung

Systemrelevanz und Finanzmarktstabilität als Zweck und Rechtfertigung weitreichender Interventionen – Schwachstellen früheren Rechts

2. Verstaatlichungen im Rahmen internationaler Restrukturierungs- und Abwicklungsordnungen

Nationale Restrukturierungs- und Abwicklungsordnungen – Internationale Vorschläge – Abwicklungsmechanismen auf EU-Ebene

3. Übernahme von Geschäftsbereichen: Brückeninstitut und Unternehmensveräußerung nach SAG

Entstehungsgeschichte und Überblick über das SAG – Zweck der Übertragungsanordnung – Rechtssystematische Einordnung – Zuständigkeit, Anwendungsbereich, Eingriffsvoraussetzungen, Inhalt der Übertragungsanordnung – Zivilrechtliche Wirkungsweise – Einschränkungen des Rechtsschutzes – Vereinbarkeit der Übertragungsanordnung mithöherrangigem Recht

4. Beteiligungen an Finanzmarktunternehmen

Freiwillige Krisenbeteiligungen als außerordentliche Staatsbeteiligungen – Übernahme auf Anteilsebene durch Hoheitsakt

5. Sonderfall: Öffentliche Banken

Begriff der öffentlichen Bank – Öffentliche Banken als Adressaten – Öffentliche Banken als übernehmende Rechtsträger

6. Sozialisierung einzelner Finanzmarktbereiche

Sozialisierungsfähigkeit von Finanzmarktunternehmen – Sozialisierungsbedarf – Einordnung bisheriger Übertragungsmaßnahmen – Ergebnis

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis, Verzeichnis institutioneller Veröffentlichungen und Stichwortverzeichnis

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