Vermögensteuer in Frankreich: L'impôt de solidarité sur la fortune
2004. Tab., Abb.; IV, 282 S.
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Beschreibung

In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf.

Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Teil: Grundlagen: Geschichtlicher Überblick über das französische Steuerrecht - Quellen des gegenwärtigen Vermögensteuerrechts - Standortbestimmung der Vermögensteuer im französischen Steuerrecht - 2. Teil: Darstellung des geltenden Vermögensteuerrechts: Die Lehre vom Stufenbau des Steuertatbestandes - Der Steuerraum - Das Steuersubjekt - Der Steuergegenstand - Der Steuermaßstab - Der Steuersatz (zu jedem Tatbestandsmerkmal mit einer Zusammenfassung der Grundzüge der entsprechenden Regelung der deutschen Vermögensteuer) - 3. Teil: Verfahren: Die Steuerfestsetzung und die Steuererhebung - Das Rechtsbehelfsverfahren - 4. Teil: Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer: Die Rechtfertigung der deutschen Vermögensteuer - Die Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer - 5. Teil: Résumé: Fünf Jahre IGF und 13 Jahre ISF. Ein Rückblick: "socialement juste", "économiquement raisonnable", "téchniquement simple" - Ergebnis - Anlage 1 und 2 - Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis

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