Praxis, Viabilität und Begründung rechtsvergleichender Argumentation durch Verfassungsgerichte
Beschreibung
Stefan Martini untersucht, wie und warum Verfassungsgerichte in ihren Entscheidungsbegründungen vergleichend argumentieren, und liefert Begründungen für diese global zu beobachtende Praxis. Eingehend werden die ersten sechs Jahrzehnte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf diese Argumentationsfigur hin quantitativ wie qualitativ analysiert. Dagegen wird die aktive Rechtsvergleichung des vom Common Law geprägten südafrikanischen Verfassungsgerichts gehalten. Als Erklärung für den Status der Rechtsvergleichung in der jeweiligen Verfassungsrechtsprechung dienen die Offenheit des Verfassungsrechts, die »Einstellung« der konkreten Verfassungsordnung zu externen Rechtskontexten und die exogenen Effekte eines transnationalen Feldes der Rechtskommunikation. Unter diesen Bedingungen fügt sich vergleichende Argumentation legitim in überkommene Suchbewegungen des Rechts nach Rationalität, Konsens und Autorität ein.
Die Arbeit wurde 2018 mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet.
Inhaltsübersicht
A. Einführung: Beobachtung vergleichender Verfassungsrechtsprechung
Bedeutung und Begründung vergleichender Verfassungsrechtsprechung – Forschungskontexte vergleichender Verfassungsrechtsprechung – Erkenntnisgegenstand und Methodik – Spezifika vergleichender Verfassungsrechtsprechung – Gang der Untersuchung
B. Praxis: Typik und Kasuistik vergleichender Verfassungsrechtsprechung
Flexible Integration: Rechtsvergleichung am deutschen Bundesverfassungsgericht – Selbstbewusster Aktivismus: Das Südafrikanische Verfassungsgericht – Typik vergleichender Verfassungsrechtsprechungen
C. Viabilität: Rekonstruktion vergleichender Argumentation
Theorie und Methode der Rechtsvergleichung – Theorie und Methode – vergleichender – juristischer Argumentation
D. Begründung I: Öffnung des verfassungsrechtlichen Argumentationsraums
Offenheit des Verfassungsrechts – Endogene Öffnung des Verfassungsrechts – Exogene Öffnung des Verfassungsrechts
E. Begründung II: Legitimation durch komparative Argumentation
Legitimation durch Argumentation – Komparativer Anschluss an argumentative Suchbewegungen des Rechts – Demokratiedefizit trotz argumentativer Stärkung? Ein Abschluss
F. Modalität: Minima vergleichender Verfassungsrechtsprechung
Medien – Leistungen – Grenzen – Maximen
G. Rekapitulation: Zusammenfassende Thesen und Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Personen- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Und das ist noch lange nicht alles, seine Studie ist überaus lesenswert.[...] Wer in einer solchen Haltung nicht verharren will, sondern Verfassungsrechtsvergleichung verständig und auf der Höhe der empirischen Befunde wie auch der theoretischen Debatten diskutieren möchte, sollte dieses aktuelle, oft begrifflich kreative, ebenso anspruchsvolle wie anregende Buch lesen. [...] Mit Martinis Studie [um Rechtsvergleichung am Bundesverfassungsgericht] können diese Diskussionen auch auf einem theoretisch reflektierten Niveau geführt werden – ein jedenfalls beeindruckender Beitrag.« Prof. Dr. Susanne Baer, in: Jahrbuch des Öffentliches Rechts der Gegenwart, Neue Folge, Bd. 69, 1/2021
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