Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl

Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Richterwahlausschüssen

1998. 92 S.
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ISBN 978-3-428-09401-1
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Beschreibung

Da der Gerichtsbarkeit im heutigen Gemeinwesen eine außerordentlich große Bedeutung zukommt, muß der Auswahl der Richter höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Insbesondere kommt es darauf an, wem die Personalauswahl obliegt. In den Bundesländern erfolgt die Auswahl der Richter teils ausschließlich durch die Landesregierung oder bestimmte Minister, teils entscheiden die genannten Instanzen im Einvernehmen mit einem Richterwahlausschuß. Die Schrift geht der in der Praxis akut gewordenen Frage nach, ob es zulässig ist, die Auswahl der Richter einem Parlamentsausschuß zu übertragen. Dies wirft grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung im Verhältnis von Legislative und Exekutive auf, die im einzelnen näher untersucht werden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß einem Richterwahlausschuß auf Landesebene nach dem Grundgesetz höchstens das gleiche Entscheidungsgewicht wie dem »Justizminister« zukommen darf. Es ist somit nicht zulässig, Richterwahlausschüsse einzurichten, die in der Lage sind, den Justizminister zu überstimmen. Zudem steht in Nordrhein-Westfalen die Landesverfassung einer Parlamentarisierung der Richterwahl entgegen, weil die Auswahl der Richter allein der »Landesregierung« obliegt. Soll der Regierung die Entscheidung über die Personalauswahl der Richter genommen und einem aus Parlamentariern zusammengesetzten Richterwahlausschuß übertragen werden, müßten zuvor sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung geändert werden.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Gegenstand der Untersuchung: Problemstellung - Gang der Untersuchung - Terminologie - B. Die sich aus Art. 98 Abs. 4 GG ergebenden Grenzen für die Errichtung und Ausgestaltung von Richterwahlausschüssen der Länder: Die Bindung der Länder an das in Art. 98 Abs. 4 GG vorgesehene Verfahren - Der Bindungsgehalt im einzelnen - Ergebnis - C. Die sich aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ergebenden Grenzen für die Errichtung von Richterwahlausschüssen durch Landesgesetz: Die Bindung des Landesgesetzgebers an die Landesverfassung - Die Vereinbarkeit einer Einführung der Richterwahl durch einfaches Landesgesetz mit Art. 58 LV NW - Die Vereinbarkeit der Einführung einer Richterwahl durch einfaches Landesgesetz mit Art. 3 Abs. 2 LV NW - D. Die notwendigen Verfassungsänderungen zum Zwecke der Einführung einer Richterwahl in Nordrhein-Westfalen - E. Zur Zulässigkeit der Einsetzung eines Parlamentsausschusses zum Zwecke der Abgabe von Empfehlungen für die Ernennung von Richtern: Die Vereinbarkeit mit Art. 98 Abs. 4 GG - Die Vereinbarkeit mit Art. 58 LV NW - Die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit - Ergebnis - F. Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis

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