Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen durch Verfassungsänderung, insbesondere für das Land Nordrhein-Westfalen
2015. 135 S.
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Beschreibung

Die Arbeit setzt sich kritisch mit der neueren Judikatur des Bundes- und der Landesverfassungsgerichte auseinander, die in Abkehr von ihrer früheren Rechtsprechung einfachgesetzliche 5%-Sperrklauseln bei Kommunalwahlen aufgrund einer strikten verfassungsgerichtlichen Prüfung und praktisch nicht erfüllbaren strengen Rechtfertigungsanforderungen wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Erfolgswertgleichheit des Stimmrechts und der Chancengleichheit der politischen Parteien als verfassungswidrig verworfen haben. Untersucht und bejaht wird die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, in Reaktion auf diese Entwicklung derartige Sperrklauseln unmittelbar in den Landesverfassungen zu statuieren. Die Einführung mäßiger Sperrklauseln im Wege der Verfassungsänderung verletzt weder das in den landesverfassungsrechtlichen »Ewigkeitsklauseln« gewährleistete Demokratieprinzip noch sonstige fundamentale Verfassungsgrundsätze und steht auch in Einklang mit dem bundesverfassungsrechtlichen Homogenitätsgebot.

Inhaltsübersicht

A. Problemstellung und Gang der Untersuchung

Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Sperrklauseln bei den verschiedenen Wahlen – Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zur Verfassungswidrigkeit von 5%-Sperrklauseln bei Wahlen auf kommunaler Ebene – Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen im Wege der Verfassungsänderung – Fragestellung und Gang der Untersuchung

B. Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu wahlrechtlichen Sperrklauseln

Bundes- und landesverfassungsrechtliche Wahlrechtsgrundsätze – Eingriffsqualität von Sperrklauseln – Rechtfertigungsbedürftigkeit von Sperrklauseln – Verfassungsrechtlich legitime Zielsetzungen von Sperrklauseln – Verfassungsmäßigkeit einfachgesetzlicher Sperrklauseln bei Kommunalwahlen

C. Verfassungsmäßigkeit verfassungsrechtlicher Sperrklauseln

Keine Maßstäblichkeit einfachen Landesverfassungsrechts für Verfassungsänderungen – Kein Verstoß gegen die landesverfassungsrechtliche »Ewigkeitsgarantie« – Kein Verstoß gegen höherrangiges Landesverfassungsrecht – Kein Verstoß gegen die bundesverfassungsrechtliche Demokratieverpflichtung – Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG – Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention – Vereinbarkeit mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte

D. Begründung der Einführung einer 3%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen im Wege einer Verfassungsänderung

Bestehen eines Begründungserfordernisses – Begründungsmöglichkeiten

Literatur- und Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Der Rezensent hat das Buch [...] ob seiner Argumentationstiefe, seiner klaren Gedankenführung und Sprache mit großem Genuss gelesen. [...] Die Studie von Roth leistet einen überaus wertvollen Beitrag zur Fortführung eines anspruchsvollen Diskurses um ein zentrales verfassungs- und verwaltungsrechtliches Thema.« Dr. Klaus Schönenbroicher, in: Deutsches Verwalungsblatt, 23/2015

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