Zulässigkeit und Grenzen der Delegation parlamentarischer Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung von Entscheidungsbefugnissen
Beschreibung
Die Arbeit untersucht die Verfassungsmäßigkeit von Parlamentsausschüssen. Es ist ein viel beachtetes und kontrovers diskutiertes Problem, dass in der parlamentarischen Demokratie der Bundestag das zentrale Repräsentationsorgan ist, jedoch die Ausschüsse den Großteil der Parlamentsarbeit erledigen und sogar letztverbindlich entscheiden können. Eingangs erläutert der Autor die von einer Ausschussdelegation betroffenen Verfassungsgüter und deren enge Bezüge zum Repräsentationsprinzip. Auf dieser Grundlage wird die Verfassungsmäßigkeit von vorbereitenden Ausschüssen sowie die besondere Problematik von Entscheidungsdelegationen untersucht. Anhand der gefundenen Ergebnisse erfolgt eine verfassungsrechtliche Bewertung besonderer Bundestagsausschüsse.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die nichtöffentliche Entscheidungspraxis des Haushaltsausschusses oder die vertrauliche Arbeit des Gremiums zur Wahl der Bundesverfassungsrichter den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügen. Auch der im Jahr 2013 nach der Bundestagswahl für die Zeit der langatmigen Koalitionsverhandlungen gebildete Hauptausschuss war klar verfassungswidrig.
Inhaltsübersicht
1. Einführung in die Untersuchung
2. Verfassungsrechtliche Ausgangslage
Demokratie und Repräsentation im Grundgesetz – Wähler, Bundestag, Abgeordnete und Öffentlichkeit – Autonomie und Funktionsfähigkeit des Parlaments – Ergebnis
3. Grundgesetz und Ausschüsse
Ausschüsse – Gesetz als zulässige Regelungsform für Ausschüsse – Verfassungsrechtliche Delegationsverbote – Verfassungsrechtliche Bewertung der Fachausschüsse
4. Delegation von Entscheidungsbefugnissen
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Entscheidungsdelegationen – Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Entscheidungsdelegationen
5. Verfassungsrechtliche Bewertung einzelner Ausschüsse
Haushaltsausschuss – Richterwahlausschuss – Hauptausschuss
6. Zusammenfassung
Anlagen
Anlage 1: StabMechG in der ursprünglichen Fassung vom 22.05.2010 – Anlage 2: StabMechG in der Fassung vom 09.10.2011 – Anlage 3: StabMechG in der Fassung vom 23.05.2012
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Pressestimmen
»Er hat eine interessante und auf den ersten Blick unproblematische Frage mustergültig aufbereitet und in einer sehr lesbaren Sprache einer eingängigen Behandlung zugeführt.« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 12/2018
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