Verfassungslehre
2017. 11. Aufl. Abb.; XXII, 404 S.
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Beschreibung

Carl Schmitt gehört nach wie vor zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern des 20. Jahrhunderts. In seiner Verfassungslehre formulierte er grundsätzliche, auch heute noch immer gültige Gedanken zu einem juristischen Kernthema – weshalb sich der Verlag zur zehnten Auflage entschlossen hat.

»Die vorliegende Arbeit ist weder ein Kommentar noch eine Reihe monographischer Einzelabhandlungen, sondern der Versuch eines Systems. In Deutschland liegen heute zur Weimarer Verfassung ausgezeichnete Kommentare und Monographien vor, deren hoher Wert in Theorie und Praxis anerkannt ist und keines Lobes mehr bedarf. Es ist aber notwendig, sich außerdem auch um den systematischen Aufbau einer Verfassungstheorie zu bemühen und das Gebiet der Verfassungslehre als besonderen Zweig der Lehre des öffentlichen Rechts zu behandeln.«

Auszug aus Carl Schmitts Vorwort zur 1. Auflage 1928

Inhaltsübersicht

I. Abschnitt: Begriff der Verfassung

Absoluter Verfassungsbegriff (Die Verfassung als einheitliches Ganzes) – Relativer Verfassungsbegriff (Die Verfassung als eine Vielheit einzelner Gesetze) – Der positive Verfassungsbegriff (Die Verfassung als Gesamtentscheidung über Art und Form der politischen Einheit) – Idealbegriff der Verfassung (in einem auszeichnenden Sinne, wegen eines bestimmten Inhalts so genannte »Verfassung«) – Die Bedeutungen des Wortes »Grundgesetz«, Grundnorm oder lex fundamentalis (Zusammenfassende Übersicht) – Entstehung der Verfassung – Die Verfassung als Vertrag (Der echte Verfassungsvertrag) – Die verfassunggebende Gewalt – Legitimität einer Verfassung – Folgerungen aus der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt, insbesondere der verfassunggebenden Gewalt des Volkes – Aus dem Begriff der Verfassung abzuleitende Begriffe (Verfassungsänderung, Verfassungsdurchbrechung, Verfassungssuspension, Verfassungsstreitigkeit, Hochverrat)

II. Abschnitt: Der rechtsstaatliche Bestandteil der modernen Verfassung

Die Prinzipien des bürgerlichen Rechtsstaates – Der rechtsstaatliche Gesetzesbegriff – Die Grundrechte – Die Unterscheidung (sog. Teilung) der Gewalten – Bürgerlicher Rechtsstaat und politische Form

III. Abschnitt: Der politische Bestandteil der modernen Verfassung

Die Lehre von der Demokratie, Grundbegriffe – Das Volk und die demokratische Verfassung – Folgerungen aus dem politischen Prinzip der Demokratie – Anwendungen des politischen Prinzips der Demokratie auf den einzelnen Gebieten des staatlichen Lebens – Grenzen der Demokratie – Die Lehre von der Monarchie – Aristokratische Elemente in modernen bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassungen – Das parlamentarische System – Geschichtliche Übersicht über die Entwicklung des parlamentarischen Systems – Übersicht über die Gestaltungsmöglichkeiten des parlamentarischen Systems – Das parlamentarische System der Weimarer Verfassung – Die Auflösung des Parlaments

IV. Abschnitt: Verfassungslehre des Bundes

Grundbegriffe einer Verfassungslehre des Bundes – Folgerungen aus den Grundbegriffen der Verfassungslehre des Bundes

Register

Abkürzungen

Pressestimmen

»Seine sprachmächtigen und schillernden Formulierungen machten Schmitt in der Weimarer Republik schnell auch unter Nichtjuristen bekannt. Sein Stil, poetisch-dramatisch und versehen mit mythischen Bildern und Anspielungen, war neu und wurde weit über das wissenschaftliche Milieu hinaus als brillant gefeiert. Gleichzeitig galt und gilt Schmitt als antiparlamentarisch, antisemitisch und autokratisch. Für die Rechtswissenschaft repräsentiert er wie kein anderer die deutschen Brüche des 20. Jahrhunderts. Sein Hauptwerk ist nicht nur unter juristischen Aspekten unbedingt lesenswert.« Dr. Stefan Rusche, auf: www.buchkatalog.de, online 29.05.2008

»Es ist eine besondere Freude für den Rezensenten, solch ein hervorragendes Werk wie Schmitts Verfassungslehre, eines der trefflichsten Bücher im deutschen öffentlich-rechtlichen Schrifttum, an dieser Stelle anzeigen zu dürfen. Der Verfasser schreibt in der Vorrede, daß er sich als Ziel gesetzt hätte, sich ›um den systematischen Aufbau einer Verfassungstheorie zu bemühen‹. Er hat aber mehr geboten als er anstrebte, er hat die geschichtlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen der Weimarer Verfassung aufgedeckt und das Werk durch reiche rechtsvergleichende Ausblicke auf die Verfassungsrechte des Auslandes, vorzüglich Frankreichs, doppelt wertvoll gemacht ...« Oberlandesgerichtsrat Dr. Otto Weinberger, in: Notariats-Zeitung, Juli 1928

»Schmitts Buch stellt den gelungenen Versuch dar, die theoretischen Grundlagen des heutigen modernen Verfassungsrechts systematisch aufzuzeigen. In 4 Abschnitten behandelt er: Begriff der Verfassung, den rechtsstaatlichen Bestandteil der modernen Verfassung, Verfassungslehre des Bundes. Jede Erörterung moderner Verfassungsprobleme wird sich mit diesem Buch auseinanderzusetzen haben.« Professor Dr. Koellreutter, in: Deutsche Juristenzeitung, 1929

»Wenn das Buch über einen längeren Zeitraum hinweg geistige Wirkung und Fruchtbarkeit erwiesen hat, so ist das insbesondere seiner dichten begriffsprägenden Schreibweise, der Weite der historischen und vergleichenden Ausblicke und der dezidierten Präzision der aufgestellten Thesen, kurz seiner hohen formalen und inhaltlichen Qualität zuzuschreiben.« Professor Dr. Scheuner, in: Neue Politische Literatur, 3/1956

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