Verfassungskontinuität

Kontinuitäts- und Diskontinuitätsaussagen der deutschen Verfassungen vom Alten Reich bis 1849

2021. 2 Abb.; 357 S.
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ISBN 978-3-428-18270-1
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Beschreibung

Die Arbeit beschäftigt sich mit der (Dis-)Kontinuität der deutschen Verfassungen zwischen dem Alten Reich und 1849. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der sog. Verfassungsaussagen: Inwiefern treffen die Bestimmungen der Verfassungen – bis hin zu einzelnen Begriffen – Aussagen über die staatliche (Dis-)Kontinuität zum Vorhergehenden? Was lässt sich aus einer Beobachtung und Auswertung dieser Aussagen sowohl über die Verfassungstechnik als auch staatliche Kontinuität aussagen? Die Herangehensweise untersucht also Verfassungskontinuität im Wortsinn. Dabei lassen sich für den hier beobachteten Zeitraum je nach Tiefe verschiedene allgemeine und spezielle Ergebnisse festhalten: Während (explizite) Diskontinuitätsaussagen selten, aber umso nachdrücklicher sind, werden Begriffe und Einrichtungen, die ihrerseits Jahrhunderte zurückweisen über mehrere Verfassungswechsel transportiert. Ob diese Beharrung im Wandel identitätsbewahrend ist, muss aber letztlich einer (systematisierten) Wertung überlassen werden.

Inhaltsübersicht

A. Kontinuität
Hinführung – Kontinuität nach Völker- und Verfassungsrecht – Retrospektive Vorgehensweise – Ziele – Übersicht über Organe, Kompetenzen und Symbole – (Dis-)Kontinuitätsaussagen in den Verfassungen – Ebenen von (Dis-)Kontinuitätsaussagen
B. Kontinuitäts- und Diskontinuitätsaussagen bei der Verfassungsentstehung
Der Rheinbund – Deutscher Bund – Frankfurter Reichsverfassung – Frankfurter Reichsverfassung und Verfassung des Alten Reiches – Inkurs »deutsch«, »Deutschland«, »Nation«, »Volk« – Innere oder äußere Verfassungsbegriffe?
C. Grund-Topoi – Bund und Reich als Begriffe und Ideen
Die Reichsidee – Bundesidee – »Deutschland-Idee«
D. Schluss
Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Insgesamt regt die hier vorgelegte, sehr überzeugende Analyse der Kontinuitäts- und Diskontinuitätselemente zur weiteren Beschäftigung mit den verfassungspolitischen Diskursen und Entscheidungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts an.« Prof. Dr. Hans-Werner Hahn, in: Der Staat, 4/2022

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