Verfassungsfragen der dualen Krankenversicherung
2015. 109 S.
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Beschreibung

Die deutsche Grundentscheidung für ein Nebeneinander von Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) bleibt über die Wahlen des deutschen Bundestages hinaus ein Großthema der sozial- und gesundheitspolitischen Diskussion. Diese Diskussion kann ohne die verfassungsrechtliche Sicht nicht geführt werden.

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 hat einen modus vivendi zwischen den beiden Versicherungsformen gefunden, insbesondere durch die Einführung des sog. Basistarifs, dessen Verfassungsmäßigkeit Gegenstand des Urteils des BVerfG vom 10. Juni 2009 (BVerfGE 123, 186) war. Der Verfasser versucht, dieses Urteil und dessen Kernaussagen daraufhin zu analysieren, ob eine Veränderung des gesetzlichen status quo zu Lasten der PKV und insbesondere die Ersetzung des dualen Systems durch eine Einheitsversicherung auf verfassungsrechtliche Hindernisse kompetenzieller und grundrechtlicher Art stößt. In einem weiteren Teil der Untersuchung geht der Verfasser der Frage nach, welche verfassungsrechtlich zulässigen Optionen für eine Weiterentwicklung des dualen Systems bestehen. Dazu gehören ganz besonders die Möglichkeiten einer Erweiterung der Mobilität von Versicherten und Versicherungsnehmern zwischen den Systemen von GKV und PKV und der Versicherungsnehmer innerhalb der PKV.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

B. Die Grundentscheidungen des GKV-WSG zum Verhältnis der Privaten Krankenversicherung (PKV) zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die Grundentscheidungen im Überblick – Die Grundentscheidungen in der verfassungsrechtlichen Diskussion

C. Zum Stand der ordnungs- und gesundheitspolitischen Diskussion

Die Aussagen in den Wahlprogrammen der Parteien 2013 – Sonstige Konzepte – Die Einbeziehung ausländischer Lösungen in die Krankenversicherungsfrage

D. Die Entscheidungen des BVerfG zum GKV-WSG und ihre verfassungsrechtlichen Grundaussagen

Das Urteil des BVerfG vom 10. Juni 2009 (BVerfGE 123, 186) – Der Beschluss des BVerfG vom 10. Juni 2009 (BVerfGE 124, 25) – Möglichkeiten und Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltung des Krankenversicherungswesens in Deutschland

E. Einzelfragen des Verhältnisses von GKV zu PKV

Möglichkeiten einer Erweiterung der Mobilität von Versicherten und Versicherungsnehmern innerhalb der PKV und zwischen den Systemen von GKV und PKV aus verfassungsrechtlicher Sicht – Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen, systemübergreifenden Vergütungssystems in der ambulanten ärztlichen Versorgung aus verfassungsrechtlicher Sicht – Zur Frage der Einbeziehung der PKV-Versicherten und der PKV-Unternehmen in das Finanzierungssystem der GKV

F. Zusammenfassung

Literatur- und Sachverzeichnis

Anhang: Urteil des BVerfG vom 10. Juni 2009

Pressestimmen

»Ein sachkundigerer Autor hätte sich kaum finden lassen [...] Eine glänzende Studie, die dem Gesetz des umgekehrten Verhätnisses von Quantität und Qualität folgt.« Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp, in: Gesundheitsrecht, Heft 11/2016

»Künftige verfassungsrechtliche Überlegungen zum ›deutschen Versicherungsmodell‹ in der Krankenversicherung werden nachhaltig befruchtet« Prof. Dr. Rainer Pitschas, in: Medizinrecht, Band 34, Heft 9/2016

»Die Ausführungen geben für den Interessierten einen knappen und in der Konzentration auf die zentralen Probleme sehr lesenswerten Überblick über die verfassungsgerichtlichen Topoi, bei dem auch eine kurze Auseinandersetzung mit anderen Auffassungen nicht fehlt.« Prof. Dr. Ingo Heberlein, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 20/2016

»Steiner geht es um eine Bestätigung dessen, was ist, und um die Auslotung dessen, was dennoch an Veränderungen durch systemkonforme Fortentwicklung rechtlich möglich ist – und was nicht. Das ist ebenso realistisch wie verdienstvoll schon deshalb, weil mit einem großen gesetzgeberischen Wurf, der zur Ablösung des dualen Systems durch die Bürgerversicherung führt, in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.« Dr. Thomas Flint, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, 4/2016

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