Beschreibung
Durch Berichte über die Fehlleitung kirchlicher Mittel in der jüngsten Vergangenheit wurde in der Wissenschaft erstmalig die Frage aufgeworfen, ob das verfassungsrechtlich abgesicherte Selbstbestimmungsrecht der Kirche einer Anwendbarkeit des Straftatbestands der Untreue entgegensteht. Verneint man die Anwendbarkeit einer Norm, wird bereits der Zugang zur konkreten Normanwendung verschlossen. Aufgrund einer dogmatisch fundierten Untersuchung der Schranken des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung, der Historie sowie des Vergleichs mit anderen Strafnormen und Gesellschaftsgruppen kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass der Straftatbestand der Untreue im kirchlichen Bereich anwendbar ist. Andernfalls würde entgegen der Gesetzessystematik gerade das kirchliche Vermögen des strafrechtlichen Schutzes beraubt. Den Besonderheiten des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts muss jedoch auf der Ebene der Normanwendung Genüge getan werden. Durch die Darstellung spezifischer Auslegungsmaßstäbe und der Grundlagen der Vermögensbetreuungspflicht von Kirchenfunktionären wird dabei der »Kirchenuntreue« als neuer Fallgruppe der Weg bereitet.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
B. Gang der Untersuchung
C. Die Anwendbarkeit des Untreuetatbestandes im kirchlichen Bereich
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche – Die fehlende Disponibilität der staatlichen Strafgewalt – Das Selbstbestimmungsrecht der Kirche aus Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV i.V.m. Art. 140 GG als Grenze der staatlichen Strafgewalt – Folgerungen für die Causa Tebartz-van Elst
D. Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Untreue im kirchlichen Bereich
Darstellungen der allgemeinen Voraussetzungen der Untreuestrafbarkeit im kirchlichen Bereich – Causa Limburg
E. Zusammenfassung
Literatur- und Sachverzeichnis
Pressestimmen
»Insgesamt ist festzuhalten, dass die Arbeit von Keindl den Leser an eine spannende und – wie auch die eingangs aufgeführten Beispiele zeigen – überaus aktuelle Thematik heranführt, die bislang in dieser Form und dieser wissenschaftlichen Tiefe noch nicht aufbereitet wurde. Dabei werden die Ausführungen von Keindl nicht nur den Juristen im kirchlichen Dienst sowie den Staatsanwälten und Strafverteidigern, wenn sie sich mit dem Vorwurf einer Untreue befassen, eine große Hilfe sein, sondern diese strafrechtliche Abhandlung ist auch wirtschaftsrechtlich tätigen Juristen sehr zu empfehlen, bspw. wenn künftig für den kirchlichen Bereich Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 i.V.m. § 266 StGB zu untersuchen sind.« Dr. jur. Thomas Schulteis, in: Kirche und Recht, Bd. 26, 2/2020
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