Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung im eingetragenen Verein
2015. 425 S.
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ISBN 978-3-428-14496-9
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ISBN 978-3-428-54496-7
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ISBN 978-3-428-84496-8
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Beschreibung

Dennis Reschke beschäftigt sich mit einem außerordentlich praxisrelevanten Feld: Den Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit dem Engagement in einem eingetragenen Verein. Damit stößt er in eine Forschungslücke. Im Fokus der Debatten standen bislang vor allem die Verantwortlichen von Kapitalgesellschaften. Reschke untersucht, ob und inwieweit die dazu im Zusammenhang mit den Straftatbeständen Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung entwickelten Lösungsansätze zu dogmatischen Problemkreisen auf den e.V. – die Grundform der juristischen Person – übertragbar sind.

Dabei behält er auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Auge und fragt z.B., ob die Figur der Business-Judgment-Rule oder das Erfordernis einer gravierenden Pflichtverletzung zu einer gebotenen Restriktion beitragen. Neben der Herausarbeitung der tauglichen Täter stehen Grenzen des tatbestandausschließenden Einverständnisses und der Vermögensnachteil im Zentrum der Arbeit. Dabei geht Reschke der Problematik nach, ob der drohende Entzug der Gemeinnützigkeit bereits zu einem Vermögensnachteil in Form einer schädigenden Gefährdung führt. Zur Abrundung geht der Autor schließlich auf vereinsspezifische Fragen zum Bankrott ein und belegt darüber hinaus, dass § 15a Abs. 4 InsO in bestimmten Fällen auf »Großvereine« Anwendung findet.

Inhaltsübersicht

Kapitel 1: Grundlagen

Einführung – Der Gang der Untersuchung – Begriffsbestimmungen

Kapitel 2: Die Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB

Anwendbarkeit des Untreuetatbestands – Opfertauglichkeit des eingetragenen Vereins – Vermögensbetreuungspflichtige Personen im eingetragenen Verein – Die Pflichtverletzung – Tatbestandsausschließendes Einverständnis / Einwilligung durch den eingetragenen Verein – Der Vermögensnachteil – Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse

Kapitel 3: Die Strafbarkeit wegen Bankrotts gemäß § 283 StGB

Einführung – Der Vereinsvorsitzende als tauglicher Täter – Überblick über die Tatbestandsmerkmale des § 283 Abs. 1 und 2 StGB im Lichte des e.V. – Der Verein als Verbraucher: Ausschluss vom Anwendungsbereich des § 283 StGB? – Zusammenfassung

Kapitel 4: Insolvenzverfahrensverschleppung gemäß § 15a Abs. 4 InsO

Einführung und Problemstellung – Anwendbarkeit des § 15a Abs. 4 InsO auf den e.V.? – Ausnahme für »Großvereine«? – Zusammenfassung und Ausblick

Kapitel 5: Zusammenfassung der Arbeit

Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Reschke hat sich nicht gescheut, komplexen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen in seiner Dissertation auf den Grund zu gehen und dabei mit der Perspektive auf das Recht des eingetragenen Vereins auch ganz neue Impulse zu geben. Die Lektüre der gut lesbaren Arbeit lohnt sich daher nicht nur für diejenigen, die an Strafbarkeitsrisiken für die Organe eingetragener VEreine im Wirtschaftsleben interessiert sind, sondern für jeden, der sich mit Untreue, Insolvenzverschleppung oder Bankrott auseinandersetzen möchte.[...]« Dr. Marcus Bergmann, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, Heft 10/2017

»Als Fazit kann festgehalten werden, dass es Reschke versteht, mit seiner Arbeit stringent die Problembereiche herauszuarbeiten und entsprechende Lösungen verstädnlich darzustellen. Auch wenn das Strafrecht nie zu meinen Lieblingsrechtsgebieten gehörte, war es eine Freude diese Dissertation zu lesen und mit ihr zu arbeiten.« RA Michael Röcken, in: Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen, 6/2017

»Eine formidable Arbeit. Das Buch von Reschke ist zweifelsfrei ein Glücksgriff. Seine Analyse der Problematik des Untreuetatbestands geht, unter lückenloser Auswertung der relevanten Literatur und Rechtsprechung, weit über die Themenstellung der Arbeit hinaus und hat Geltung für den gesamten gesellschaftsrechtlichen Bereich. Auch der Praktiker liest die prägnanten und stets konzisen Ausführungen mit großem Vergnügen und großem Gewinn. Noch vor wenigen Jahren hätte man eine derartige Arbeit, der man große Verbreitung und umfassende Beachtung wünschen muss, als rundum gelungene Habilitationsschrift akzeptiert.« Raimund Weyand, in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht, 10/2015

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