Unterlassen und Beteiligung

Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten

2009. 214 S.
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ISBN 978-3-428-13103-7
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ISBN 978-3-428-53103-5
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ISBN 978-3-428-83103-6
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Beschreibung

Andreas Mosenheuer befasst sich mit dem Problem, ob und wie die auf Begehungsdelikte zugeschnittenen Regelungen von Täterschaft und Teilnahme auf Unterlassungsdelikte zu übertragen sind. Nach einer Bestimmung der Eigenart der Unterlassungsdelikte - auch in Abgrenzung zu den Begehungsdelikten - und den Grundlagen der Beteiligungsdogmatik untersucht er, welche Beteiligungsformen in der Erscheinungsform des Unterlassens konstruktiv möglich und daher voneinander abzugrenzen sind. Die verschiedenen Ansatzpunkte und Vorschläge für eine Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten analysiert der Autor in ihren dogmatischen und praktischen Konsequenzen. An die Ergebnisse dieser Analyse anknüpfend entwickelt er eine eigene Ansicht: Danach ist auch hier die Tatherrschaft das maßgebliche Prinzip. Täter ist demnach, wer die überlegene Hemmungsherrschaft in der tatbestandsmäßigen Situation besitzt.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Die Besonderheiten der Unterlassungsdelikte als Ausgangspunkt für die Frage nach der Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme - Zweiter Teil: Grundlagen der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme - Dritter Teil: Die verschiedenen Beteiligungsformen bei Unterlassungsdelikten: Einleitung - Täterschaft - Die Teilnahme - Die Begehung durch Unterlassen als eigenständige Beteiligungsform? - Ergebnis: Die verschiedenen Beteiligungsformen bei Unterlassungsdelikten und die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Frage nach der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten - Vierter Teil: Tatbestandliche Anknüpfungspunkte für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten: Die Abgrenzungsfrage als Frage der Tatbestandsmäßigkeit - Die Bedeutung der Garantenpflicht für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten - Die Bedeutung der Erfolgsabwendungsmöglichkeit bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme - Der Gedanke der Tatherrschaft bei Unterlassungsdelikten - Zwischenergebnis: Verbleibende Möglichkeiten einer Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten - Fünfter Teil: Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten als Frage der rechtlich relevanten Herrschaft über das tatbestandsmäßige Geschehen: Zur Möglichkeit einer Herrschaft über das tatbestandsmäßige Geschehen - Die Konkretisierung der überlegenen Hemmungsherrschaft: die verschiedenen Fallgruppen - Zusammenfassung - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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