Unionsprimärrechtliche Pflichten der EU-Mitgliedstaaten zum Ausbau der Stromnetze

Zugleich ein Beitrag zur Diskussion um eine originäre Leistungsdimension der Warenverkehrsfreiheit

2020. 197 S.
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ISBN 978-3-428-15794-5
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ISBN 978-3-428-55794-3
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Beschreibung

Energiebinnenmarkt und Energieunion sind nur mithilfe eines ausreichend ausgebauten Stromnetzes zu verwirklichen. Auch um den Energiebinnenmarkt und die vermehrte Erzeugung und Einspeisung volatiler Erneuerbarer Energien zu vereinbaren, ist ein weiterer Netzausbau unabdingbar. Dazu leistet die Arbeit einen Beitrag, indem sie eine rechtliche – und nicht nur ökonomische oder politische – Grundlage für eine Pflicht zum Ausbau der Stromnetze auf der Grundlage des EU-Primärrechts herausarbeitet. Sie knüpft dazu insbesondere an die rechtsdogmatische Frage an, ob die Vorschriften zum freien Warenverkehr über ihre abwehrrechtliche und schutzrechtliche Dimension eine originäre Leistungspflicht zur Schaffung und Gewährleistung von Infrastruktur enthalten, welche sich in einer Pflicht der EU-Mitgliedstaaten zum Ausbau ihrer Stromnetze konkretisiert. Darüber hinaus befasst sie sich begleitend mit der allgemeinen EU-rechtlichen Loyalitätspflicht und dem EU-Kartellrecht.

Inhaltsübersicht

1. Einleitung

Hintergrund und Problemstellung – Ansatz und Lücke in der bisherigen Forschung – Methode – Gang der Untersuchung – Bedeutung des Forschungsbeitrags für den gesamteuropäischen Energiehandel und insbesondere auch für die Schweiz

2. Anwendung der Vorschriften zum freien Warenverkehr

Anwendbarkeit der Art. 28 ff. AEUV – Wareneigenschaft – Sonstige Anwendungsvoraussetzungen – Zwischenergebnis und Zusammenfassung

3. Zu einer allgemeinen originären Leistungsdimension

Zum Spannungsfeld von Integration, Solidarität und Souveränität – Zur normativen Grundlage einer allgemeinen originären Leistungsdimension – Ausgestaltung – Zwischenergebnis und Zusammenfassung

4. Zu einer speziellen originären Leistungsdimension für die Ware Strom

Besonderheiten – Zur Rechtfertigung eines Unterlassens des Ausbaus der Stromnetze – Handlungsformen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Leistungspflicht – Zwischenergebnis und Zusammenfassung

5. Weitere pflichtbegründende Vorschriften

Sonstiges Unionsprimärrecht als Grundlage für eine mitgliedstaatliche Pflicht zum Ausbau der Stromnetze – Art. 4 Abs. 3 EUV – Art. 37 Abs. 1 Unterabs. 1 AEUV – Art. 106 Abs. 1 AEUV i.V.m. 102 AEUV – Zwischenergebnis und Zusammenfassung

6. Ergebnis und Ausblick

Gesamtergebnis – Ausblick – Ergebnisse in Thesen

7. Summary in English

8. Résumé en français

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Seine Arbeit ist deshalb überschaubar und dem Leser gut zugänglich. Sie ist ein wertvoller Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Diskussion und wird daher ihrem Untertitel gerecht. Berücksichtigt man die aktuelle politische Brisanz des Themas, dürfte Baumgarts Arbeit uns auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Denkbar ist, dass die Arbeit den Verfechtern eines enger vermaschten grenzüberschreitenden Stromnetzesargumentative Munition liefert, die Mitgliedstaaten zum Netzausbau zu bewegen.« Mathias Cordero, in: Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft, 11/2020

»Erfreulicherweise beschränkt sich der Autor nicht darauf, lediglich eine EU- und mitgliedstaatliche Perspektive einzunehmen, sondern beleuchtet auch die tatsächlichen und rechtlichen Abhängigkeiten des Strombinnenmarkts der EU mit Drittstaaten, im Besonderen mit dem Stromtransitland Schweiz. Die in der Arbeit enthaltenen Überlegungen werden auch hier, gerade im Hinblick auf das seit längerem erwartete Stromabkommen, mit
grossem Interesse gelesen werden.« Dr. Fabian Möller, in: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, Heft 17/2020

»So haben wir es bei Baumgarts Arbeit mit einer juristisch hoch feinsinnigen und tief begründeten Studie zu tun, deren integrationsfreundliche Interpretation des EU-Primärrechts und insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sich erst nach Bewältigung der anstehenden Krisen und beschlossenen Klimapolitiken durchsetzen kann.« RA Dr. Achim-Rüdiger Börner, in: Recht der Energiewirtschaft, 8/2020

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