Umweltstrategien im Verpackungsrecht

Mehrwegquote, Zwangspfand oder Lizenzierung?

1998. 211 S.
Erhältlich als
64,90 €
ISBN 978-3-428-09166-9
sofort lieferbar
64,90 €
ISBN 978-3-428-49166-7
sofort lieferbar
Preis für Bibliotheken: 98,00 € [?]

Beschreibung

Die Verpackungsverordnung versucht, die umweltschützende Selbststeuerung der Wirtschaft durch die Internalisierung externer Kosten zu initiieren. Rückgabe-, Rücknahme-, Vermeidungs- und Verwertungspflichten sowie namentlich die Installierung der Duales System Deutschland AG sind dabei Ausdruck einer neuen reflexiven Steuerung. Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen, die für Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung bereits vorgeschrieben sind bzw. deren Einführung vorgeschlagen wird, stellen demgegenüber einen systemwidrigen Rückfall in das überkommene interventionistische Recht dar.

Dabei ist die mit Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen einhergehende Diskriminierung von Einweg-Getränkeverpackungen weder ökologisch noch ökonomisch gerechtfertigt. Die ökologische Relevanz von Getränkeverpackungen hängt nicht von deren Ein- bzw. Mehrwegcharakter ab: Mehrwegverpackungen sind ebensowenig per se umweltfreundlich bzw. umweltschädlich wie Einweg-Getränkeverpackungen. Der »Ökobilanz für Getränkeverpackungen« ist kein gegenteiliges Ergebnis zu entnehmen.

Wirtschaftswissenschaftlich sind Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen unerwünscht. Quotierungen vereiteln die umfassende Ausgleichsfunktion des Preises und bewirken eine weitere Reglementierung bzw. Bilaterialisierung des Marktes. Das Zwangspfand führt zur Substitution der Einweg-Getränkeverpackungen durch Mehrweg-Systeme, fördert die Konzentration im Einzelhandel und zwingt zum Rücktransport der Verpackungen entlang der Distributionskette. Umweltlizenzen setzen die Festsetzung der zulässigen Umweltnutzung durch den Staat voraus, prämiieren mit dem Unterlassen von Umweltverschmutzungen eine Selbstverständlichkeit, ziehen hohe Vollzugskosten nach sich und eröffnen Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten. Zusätzliche Probleme ergeben sich aus der jeweiligen Ausgestaltung als befristete oder unbefristete Lizenzen, die entgeltlich oder unentgeltlich vergeben werden.

Aus rechtlicher Perspektive stellt die Verpackungsverordnung insgesamt eine auf gesellschaftliche Selbstregulierung ausgerichtete, der Wirtschaftslenkung und Gefahrenvorsorge angenäherte, zukunftsbezogene dynamische Rahmenregelung dar. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen sind demgegenüber Ausdruck der überkommenen staatlich-autoritativen Rechtssetzung und tendieren zu Wirtschaftsaufsicht und Gefahrenabwehr; sie markieren eine vergangenheitsbezogene statische Detailregelung.

Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen gegen nationales und europäisches Gemeinschaftsrecht. Sie stehen im Widerspruch zum KrW-/AbfG und zur Verfassung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen nehmen ausdrücklich bzw. faktisch die »beteiligten Wirtschaftskreise« in Dienst. Diese Heranziehung Privater ist verfassungswidrig, weil die Abgrenzung der »beteiligten Wirtschaftskreise« zu unbestimmt, den »beteiligten Wirtschaftskreisen« die Durchsetzung der übertragenen Aufgaben mangels entsprechender Befugnisse rechtlich unmöglich und für diese Organisationsleistung keine Entschädigung vorgesehen ist. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen überdies gegen Art. 12 I, 14, 2 I und 3 I GG. Sie sind weder geeignet noch erforderlich oder verhältnismäßig i.e.S.

Schließlich stehen Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen im Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht, namentlich zur EG-Richtlinie 94/62/EG, zu Art. 30 und Art. 85, 86 EGV sowie zu den europäischen Gemeinschaftsgrundrechten.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: 1. Untersuchungsgegenstand - 2. Rechtliche Regelungen der Mehrwegquoten: Verpackungsverordnung, Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoffen, Getränkemehrweg-Verordnung und Zielfestlegungen als untergesetzliche Normen - Das Abfallgesetz bzw. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - Verpackungsverordnung und Europarecht - 3. Ökologische Aspekte der Einweg-Ungleichbehandlung: Quantitative Entwicklungen im Bereich des Verpackungsabfalls - Qualitative Umweltauswirkungen von Ein- und Mehrwegverpackungen - Ökobilanzen und Produktlinienanalysen - Zwischenergebnis - 4. Ökonomische Aspekte von Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen und Umweltabgaben: Die Mehrwegquoten - Das Zwangspfand - Umweltlizenzen - Umweltabgaben - 5. Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen sowie Umweltabgaben und die Verpackungsverordnung a.F. wie n.F. als neuer Rechtstypus: Wirtschaftsaufsicht versus Wirtschaftslenkung - Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge - Staat und Gesellschaft - Mehrwegquoten, Umweltlizenzen und Umweltabgaben im Spektrum der staatlichen Handelsformen im Wirtschaftsverwaltungsrecht - Zwischenergebnis - 6. Gesetzgebungszuständigkeit und Ermächtigungsgrundlage für Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen: Gesetzgebungszuständigkeit für Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen - Das Abfallgesetz als Ermächtigungsgrundlage für Mehrwegquoten und Zwangspfand - Das KrW-/AbfG als Ermächtigungsgrundlage für Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen und Umweltabgaben - Zwischenergebnis - 7. Verfassungsmäßigkeit von Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen und Umweltabgaben: Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen als Form der Beteiligung Privater an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben - Berufs- und Gewerbefreiheit (Art. 12 I GG) - Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) - Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) - Gleichheitsgarantie (Art. 3 I GG) - 8. Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen und europäisches Recht: EG-Verpackungsrichtlinie - EG-Vertrag - EG-Verpackungsrichtlinie und Gemeinschaftsgrundrechte - 9. Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

Bücher aus denselben Fachgebieten

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.