Analyse des materiell-rechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes am Beispiel der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von »Whistleblowern«
Beschreibung
Auch abseits des Zivilrechts ist die praktische Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes nicht von der Hand zu weisen. Gerade beim Verlust sehr werthaltiger Geheimnisse besteht die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche allein keine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten. Dies vorangestellt wird untersucht, ob das GeschGehG in strafrechtlicher Hinsicht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei wird zunächst dessen Regelungskonzept begutachtet, wobei neben dem nationalen Zivilrecht auch auf das europäische Recht eingegangen wird. Daran anschließend werden die in weiten Teilen ausreichenden Straftatbestände sowie die weitgehend ausgewogenen Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes untersucht. Neben wirtschaftlichen und technischen Fragen werden dazu für das gesellschaftliche Zusammenleben Aspekte beleuchtet, insbesondere das Wirken von Whistleblowern. Abgerundet wird die Arbeit durch einen Blick über die Grenzen des GeschGehG hinaus in das Kern- und Nebenstrafrecht.
Inhaltsübersicht
1. Das neue, europarechtlich geprägte Geschäftsgeheimnisstrafrecht
Einleitung – Bedeutung des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes – Gesetzgebungsgeschichte der Geschäftsgeheimnis-RL und des GeschGehg – Auswirkungen der Geschäftsgeheimnis-RL auf das GeschGehG – Begriff des Geschäftsgeheimnisses – Geschäftsgeheimnisstraftatbestand, § 23 GeschGehG – Materiell rechtliche Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes im GeschGehG
2. Whistleblowing als besondere Grenze des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes durch das GeschGehG
Begriff des Whistleblowings zur Umschreibung eines gesellschaftlichen und rechtlichen Phänomens – Strafbarkeitsrisiken beim Whistleblowing wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen – Whistleblowing als besondere Grenze des Geschäftsgeheimnisschutzes
3. Strafrechtlicher Geschäftsgeheimnisschutz abseits des GeschGehG
Geschäftsgeheimnisbegriffe außerhalb des GeschGehG – Untreue nach § 266 StGb als verkapptes Geschäftsgeheimnisschutzdelikt – Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes nach dem GeschGehG als Grenzen in der gesamten Strafrechtsordnung
4. Fazit
Anhang
Gesetzestexte zu §§ 17–19 UwG und Art. 39 Trips-Übereinkommen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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