Überwachungsgesamtrechnung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
2022. 1 Tab., 2 Abb.; 137 S.
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ISBN 978-3-428-18620-4
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ISBN 978-3-428-58620-2
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Beschreibung

Die »Überwachungsgesamtrechnung« wird als »doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung« verstanden. Damit ist gemeint, dass neben den von Überwachungsmaßnahmen ausgehenden Belastungen für Betroffene auch die Folgen berücksichtigt werden müssen, die die Gesellschaft insgesamt treffen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob eine solche »Rechnung« auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist. Dabei werden in einem ersten Teil grundlegende methodische Probleme der Güterabwägung und Leitlinien der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Sicherheitsrecht analysiert. Im zweiten Teil der Untersuchung wird ein Vorschlag entwickelt, auf welche Weise eine Überwachungsgesamtrechnung operationalisiert werden kann. Die Erstellung einer »Überwachungsgesamtrechnung« ist Bestandteil der Sicherheitsagenda der neuen Bundesregierung und hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden.

Inhaltsübersicht

Einleitung

1. Teil: Methodik der Verhältnismäßigkeitsprüfung

A. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz:
Universalität – Segmentierung – Unschärfen – Rechtspraxis
B. Methodische Probleme der Güterabwägung: Gegenstand der Abwägung – Verfahren der Abwägung – Gewichtung der Kosten – Gewichtung des Nutzens – Mathematische Rationalisierungstechniken – Zwischenergebnis

2. Teil: Operationalisierbarkeit einer Überwachungsgesamtrechnung

A. Methodische Grundannahmen:
Bestimmung des Berechnungsgegenstands – Behandlung besonderer Kostenkategorien
B. Gewichtung von Kosten und Nutzen: Multifaktorielle abstrakte Kostengewichtung – Selbständige Kostenfaktoren – Gewichtung des Nutzens
C. Implementierungsmaßnahmen: Statistische Datenerfassung – Experteninterviews – Individuelle Überwachungsgesamtbelastung
Untersuchungsergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Das Werk darf in keiner Bibliothek einer polizeilichen Hochschule oder eines Innenministeriums fehlen.« Prof. Dr. Dieter Müller, in: Die Polizei, 9/2023

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