Tierschutz contra gewerbliche Tiernutzung

Kommerzielle Nutzung von Tieren außerhalb der Landwirtschaft

2023. 245 S.
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ISBN 978-3-428-18711-9
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Beschreibung

Die kommerzielle Tiernutzung außerhalb der Landwirtschaft, wozu etwa Zirkusse, Greifvogel-Flugschauen oder auch Fisch-Spas gehören, findet in den Tierschutzdebatten bislang vergleichsweise wenig Beachtung. Dies äußert sich u. a. darin, dass trotz zahlreicher Ermächtigungen im Tierschutzgesetz die nähere Ausgestaltung vielfach nicht durch Rechtsverordnungen, sondern lediglich durch unverbindliche Gutachten erfolgt. Direkte Verbesserungsmöglichkeiten für den Tierschutz führen häufig über für das deutsche Recht untypische Wege, wie z. B. die Tierschutz-Verbandsklage. Indirekte Verbesserungsmöglichkeiten gibt es insbesondere dort, wo ein Gleichlauf der Interessen von Menschen und Tieren besteht und sich eine Win-Win-Situation herstellen lässt. Gleichwohl können nicht alle Missstände in der gewerblichen Tiernutzung mit den Instrumenten des Tierschutzrechts behoben werden. Hier ist ein Umdenken in der Bevölkerung erforderlich, was eine entsprechende Sensibilisierung voraussetzt.

Inhaltsübersicht

A. Einleitung
Untersuchungsgegenstand – Gang der Untersuchung
B. Grundlagen des Tierschutzes
Tierethik – Verfassungsrechtlicher Rahmen
C. Gesetzliche und untergesetzliche Konkretisierung
Tierschutzgesetz – Untergesetzliches Regelwerk – Alternative Steuerungsinstrumente im Tierschutz – Sachliche Zuständigkeiten im Tierschutz – Rechtsschutzaspekte – Defizite der Konkretisierung bzw. Konkretisierungspflicht – Zusammenfassung
D. Anwendungsfälle
Gewerbe mit lebenden Tieren – Tiere und Entertainment – Zoos, Tiergärten und Tierparks
E. Reformvorbilder aus anderen Staaten
Tierwürde – Durchsetzung des Tierschutzes – Rechtsverordnungen statt Gutachten – Great Ape Project – Zusammenfassung
F. Resümee
Gefundene Ergebnisse B. - E. – Schluss
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis

Pressestimmen

»Insgesamt ist der Verfasserin eine informative, sprachlich klare und juristisch objektive Arbeit gelungen, die Verwaltung und Rechtsprechung bereichern wird.« Prof. Dr. Thomas Cirsovius, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 3/2024

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