Teilleistungsstörungen bei Verträgen über mehrere körperliche Gegenstände
2005. 417 S.
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ISBN 978-3-428-11538-9
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ISBN 978-3-428-51538-7
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ISBN 978-3-428-81538-8
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Beschreibung

Das vorliegende Werk stellt die erste grundlegende Abhandlung zum reformierten Recht der Teilleistungsstörungen im BGB dar - eine Rechtsmaterie, die mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes erheblich an Bedeutung gewonnen hat.

Ausgehend von einem weiten Teilstörungsbegriff, der unter anderem Mankolieferungen, teilweise Schlechtleistungen, Fälle des Teilverzugs und Nebenpflichtverletzungen umfaßt, untersucht Sven Piegsa zunächst, auf welche Teilstörungen das kauf-, werk- oder mietvertragsrechtliche Gewährleistungsrecht Anwendung findet. Danach analysiert er eingehend, unter welchen Voraussetzungen der Gläubiger einer teilweise gestörten Leistung die vollständige Rückabwicklung des kompletten Vertrages betreiben kann. Der Autor legt überzeugend dar, daß gerade bei der Lieferung mehrerer körperlicher Gegenstände die nach altem Recht übliche Differenzierung zwischen Nicht- und Schlechtleistungen durch die Unterscheidung zwischen quantitativen und qualitativen Teilstörungen zu ersetzen ist.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: A. Einleitung: I. Gegenstand der Untersuchung: Der Begriff der Leistungsstörung - Teilstörung. Gesamtstörung - Gegenständliche Teilstörungen bei vertraglichen Vereinbarungen über mehrere körperliche Gegenstände - II. Gang der Untersuchung - B. Grundlagen: Sachenrechtliche und schuldvertragsrechtliche Einheiten und Mehrheiten: I. Das System der Sachen in den §§ 90 ff. BGB: Das Begriffssystem der §§ 90 ff. BGB - Funktion der §§ 90 ff. BGB - Maßstäbe für die Auslegung der §§ 90 ff. BGB - Abgrenzung der Formen - II. Die schuldvertragliche Vereinbarung: Funktion - Leistung, Leistungsgegenstand und Vertragsgegenstand - Vereinbarung mehrerer, theoretisch trennbarer Sachleistungen - Ergebnis - III. Die Bedeutung der sachenrechtlichen Qualifizierung für die Ermittlung der rechtlichen Verknüpfung mehrerer Leistungspflichten - C. Das Recht der Leistungsstörungen im Falle einer teilweise gestörten Leistung über eine Mehrzahl körperlicher Gegenstände: I. Der einheitliche Vertrag als Anwendungsbereich des Leistungsstörungsrechts - II. Der Anwendungsbereich des Gewährleistungsrechts: Kaufvertragsrecht - Werkvertragsrecht - Mietvertragsrecht - III. "Teilwirkung" oder "Gesamtwirkung" des Leistungsstörungsrechts: Begriff und Erscheinungsformen - Die Interessenlage der Parteien im Falle einer Teilstörung - Überblick über das Verhältnis von Teilstörung und kompletter Rückabwicklung im Recht der Leistungsstörungen - Hypothetische Parteivereinbarungen für den Fall einer Teilstörung: Das Modell der Störungseinheit - Die "Gesamtwirkung" des Leistungsstörungsrechts nach einer teilweisen Leistungsstörung, insbesondere die komplette Rückabwicklung des Vertrages - D. Zusammenfassung in Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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