Eine dogmatische und rechtstheoretische Untersuchung zur Revisibilität der tatrichterlichen Rechtsanwendung in Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale
Beschreibung
Seit geraumer Zeit ist in der Revisionspraxis zu beobachten, dass die Revisionsgerichte die Nachprüfung des tatrichterlichen Rechtsanwendungsvorgangs in gewissen Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale über die Annahme eines »tatrichterlichen Beurteilungsspielraums« auf eine reine Vertretbarkeitskontrolle beschränken. Die Arbeit widmet sich der dogmatischen Untersuchung dieser Rechtsfigur und begibt sich auf die Suche nach einem normativ angelegten Legitimationskonzept für die geltende Praxis. Über eine Auseinandersetzung mit verschiedenen potenziellen Begründungsansätzen schließt sich die Autorin im Ergebnis einem rechtstheoretischen Begründungsmodell an und erarbeitet die daraus folgenden Konsequenzen für den revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang in Fällen unbestimmter Tatbestandsmerkmale.
Inhaltsübersicht
Einleitung
Zum Prüfungsumfang im Revisionsverfahren – Zur Revisibilität unbestimmter Rechtsbegriffe – Zum Gang der Untersuchung
1. Tatrichterliche Beurteilungsspielräume im materiellen Strafrecht: Begriffsverständnis
Beurteilungsspielraum – Beurteilungsspielräume in der Revisionsrechtsprechung
2. Verfassungsrechtliche Relevanz von tatrichterlichen Beurteilungsspielräumen
Gesetzlichkeitsprinzip, Art. 20 Abs. 3 Hs 2, 103 Abs. 2 GG – Gebot effektiven Rechtsschutzes – Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG – Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG – Zwischenergebnis: Normatives Begründungserfordernis
3. Begründungskonzepte für tatrichterliche Beurteilungsspielräume
Begründungsdefizit in der Rechtsprechung – Begründung mit justizökonomischen Aspekten – Verwaltungsrechtliche Begründung – Begründung mit der Leistungsmethode – Begründung mit dem Zweck der Revision – Erklärung über das Fehlen einer Gesetzesverletzung i. S. d. § 337 StPO
4. Praktische Auswirkungen des Begründungskonzeptes
Überprüfung am Maßstab der konkretisierenden Relevanzregeln – Überprüfung der tatgerichtlichen Entscheidungsbegründung
5. Kritische Würdigung des Konzeptes
Tatrichterliche Beurteilungsspielräume als revisionsgerichtliche Rechtsfortbildung – Fehlende Konsistenz? – Fallgruppenbezogene Kritik – Abgrenzung zur beschränkten Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung – Sonstige verfassungsrechtliche Kritikpunkte
Schlussbetrachtung
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