Tatfragen in der strafrechtlichen Revision

Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag

2020. 1 Abb.; 529 S.
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ISBN 978-3-428-15791-4
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ISBN 978-3-428-55791-2
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Preis für Bibliotheken: 166,00 € [?]

Beschreibung

Schon 1877 hat der Strafgesetzgeber entschieden, eine Berufung nur gegen Urteile der Amtsgerichte zuzulassen. Wie den Motiven zur StPO entnommen werden kann, war ihm bewusst, dass er damit in den landgerichtlichen Strafsachen eine Rechtsschutzlücke hinterlassen würde. Er glaubte aber, diese Omission zeitnah nachholen zu können. Etliche vergessene Versuche zwischen 1883 und 1975 später, scheint dieses Vorhaben endgültig aufgegeben worden zu sein. Der Autor zeigt auf, warum es gegenwärtig dennoch einer Rechtsmitteldebatte bedarf. Ebenso, dass zahlreiche Argumente, die gegen eine umfassende Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte vorgetragen werden, nicht (mehr) überzeugen können. Die Arbeit, die mit einem konkreten Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge endet, ist somit letztlich ein Plädoyer für die Wiederaufnahme eines vor nahezu einem halben Jahrhundert ad acta gelegten Reformvorhabens.

Inhaltsübersicht

Einleitung

1. Die Revision in Strafsachen
Das System der strafrechtlichen Rechtsbehelfe – Die Ausgestaltung der Revision in Strafsachen – Die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsschutzes in Strafsachen – Zusammenfassende Analyse

2. Eine historische Betrachtung der Entwicklung der Revision
Ein Abriss der historischen Entwicklung der strafrechtlichen Rechtsmittel – Die Beschränkung der Revision auf Rechtsfragen als eine Folge der freien Beweiswürdigung – Gründe für die Existenz der Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile – Zusammenfassende Analyse

3. Die höchstrichterliche Erweiterung der Revision auf Tatfragen
Die gesetzlichen Anforderungen an die Urteilsgründe des Tatrichters – Die Erweiterung der Revision auf Teile der Tatfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung – Kritik an der höchstrichterlichen Erweiterung der Revision – Zusammenfassende Analyse

4. Gesetzgeberische Versuche der Erweiterung des Rechtsschutzes in Strafsachen
Ansätze im Kaiserreich zur Ergänzung der Strafkammersachen um eine Berufung – Rechtsmitteldebatten in der Weimarer Republik und im »Dritten Reich« – Versuche einer Rechtsmittelreform in der Bundesrepublik Deutschland – Zusammenfassung

5. Die Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge de lege ferenda
Die österreichische Nichtigkeitsbeschwerde als Vorbild für eine erweiterte Revision – Zur Ausgestaltung einer möglichen Tatsachenrüge im bundesdeutschen Revisionsrecht – Weitere Reformen im Zusammenhang mit der Einführung einer Tatsachenrüge – Zusammenfassende
Darstellung der Reformvorschläge zur Einführung einer Tatsachenrüge

Fazit

Literatur- und Stichwortverzeichnis

Pressestimmen

»Die Stärke des vorliegenden Buches liegt in der Vielschichtigkeit der Auseinandersetzung mit der Beschränkung der strafprozessualen Revision. Insbesondere der rechtshistorische Teil erweist sich dabei als sehr erhellend. Für Leser, die sich für die strafprozessuale Revision interessieren, ist die Lektüre dieses Werkes in jedem Fall empfehlenswert.« Prof. Dr. Milan Kuhli, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 139/2022

»Der Dissertation darf als großes Verdienst angerechnet werden, einen systematischen Blick über die Jahrhundertgrenzen zu werfen und deutlich zu machen, welche Restwerte vordemokratischen Denkens sich unter dem Deckmantel scheinbarer Effizienz und Ökonomie des Strafverfahrens verbergen. Andoor gebührt Dank, Verschüttetes wieder ans Licht geholt und den Gesetzgeber auf Defizite aufmerksam gemacht zu haben. Die
Rechtspolitiker sollten ihre Mitarbeiter in dem Buch auf Schatzsuche schicken.« Hasso Lieber, in: Richter ohne Robe, 1/2021

»Auch für österreichische Juristen bietet diese fundierte Darstellung der deutschen Rechtslage im Bereich der strafrechlichen Revision eine wissenschaftlich anregende Lektüre. Insbesondere stößt in diesem Zusammenhang natürlich auch die vom Autor vorgenommene rechtsvergleichende Analyse der österreichischen Nichtigkeitsbeschwerde auf Interesse.« David Kohl, in: Österreichisches Anwaltsblatt, 10/2021

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