Die Zuständigkeit für die Risikoquelle als Täterbegriff
Beschreibung
Die Vereinfachung der Zurechnungserfordernisse im Fahrlässigkeitsbereich, welche die herrschende Meinung durch das Einheitstätersystem vorschlägt, ist in letzter Zeit immer häufiger auf Kritik gestoßen. Mit Hinblick auf die Missachtung der materiellen Bedeutung von fahrlässigen Verhaltensweisen sowie ihre undifferenzierten Zurechnungsergebnisse erscheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch beim Fahrlässigkeitsdelikt der Begriff des Einheitstäters überwunden sein wird. Gegen den von der herrschenden Meinung vorgeschlagenen Lösungsweg werden verschiedene restriktive Ansichten in der Lehre vertreten. Fernando Guanarteme Sánchez Lázaro setzt sich mit diesen restriktiven Lösungen auseinander. Dabei schlägt er folgenden einheitlich restriktiven Täterbegriff vor: Die Zuständigkeit für die Risikoquelle. Dieses normative Kriterium wird im Verlauf der Monographie zunehmend konkretisiert, indem es nacheinander für die unmittelbare Alleintäterschaft, mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft durchdekliniert wird. Auf diesem Weg schlägt der Autor unter anderem eine problemorientierte Entwicklung der mittelbaren Täterschaft sowie unterschiedliche mögliche normative tatbestandliche Strukturen für die Mittäterschaft zur Diskussion vor.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: A. Festlegung des Erörterungsgegenstandes - B. Lösungsvorschläge: Die potentielle Tatherrschaft - Der Vorschlag von Otto - Der Vorschlag von Renzikowski - Der Vorschlag von Luzón Peña und Díaz y García Conlledo - Der eigene Ansatz: Vorstellung eines neuen Täterbegriffs - C. Die Zuständigkeit für die Risikoquelle als Täterbegriff: Konzept, Zuständigkeitsquellen und Feststellung: Konzept - Zuständigkeitsquellen - Feststellung - Schlussbemerkung - D. Die Alleintäterschaft - E. Die Mittäterschaft: Einleitung: Mittäterschaft bei den Fahrlässigkeitsdelikten? - Tatbestandliche Strukturen - F. Nebentäterschaft? - G. Die mittelbare Täterschaft: Ist ein formelles Verständnis der mittelbaren Täterschaft zu rechtfertigen? Gründe für ein neues Verständnis dieser Rechtsfigur - Die Instrumentalisierung nach dem vorgeschlagenen Täterbegriff - Tatbestandliche Strukturen - H. Fahrlässige Teilnahme? - I. Zusammenfassung - Literatur- und Sachverzeichnis
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