Strafrechtliche Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht

Implikationen und Grenzen der Strafrechtsähnlichkeit von Kartellbußgeldern

2018. 302 S.
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Beschreibung

Das europäische Kartellrecht hat in den letzten Jahrzehnten diverse Reformen erfahren. Jedoch sind nach Ansicht des Autors noch nicht alle Verfahrensdefizite behoben, die für sich genommen, aber erst recht in ihrer Gesamtheit, ein Legitimationsdefizit zur Folge haben: Unternehmen sind weiterhin zu selbstbelastenden Aussagen verpflichtet, sie haben kein Recht zur Zeugenladung oder -befragung, es gelten verschiedene Beweisvermutungen und schließlich werden Kartellbußgelder, die bis zu 10 Prozent des Vorjahresgesamtumsatzes betragen können, durch eine nicht unabhängige und nicht unparteiliche Behörde in einem nicht öffentlichen Verfahren verhängt und sind auch bei einer Anfechtung sofort vollziehbar.

Der Autor unterzieht das europäische Kartellverfahrensrecht einer umfassenden Analyse und kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Praxis mit den Vorgaben aus der EMRK und der EU-GRCh nicht zu vereinbaren sei. Dennoch könne ein behördliches Sanktionsverfahren zulässig sein. Entscheidend sei jedoch, dass die verhängte Sanktion bei einem gleichzeitig höheren Verfahrensgarantieniveau nicht existenzvernichtend wirke. Andernfalls müssten Kartelle unmittelbar in einem gerichtlichen Verfahren sanktioniert werden.

Inhaltsübersicht

Einleitung

Probleme im Ablauf des europäischen Kartellverfahrens – Gang der Untersuchung, Schwerpunkte und Ausgrenzungen – Stand der Forschung – Verhältnis der den Prüfmaßstab bildenden Rechtsquellen EU-GRCh, EMRK und allgemeine Grundsätze – Terminologische Grundlagen

Teil 1: Grundsätzliche Anwendbarkeit strafrechtlicher Verfahrensgarantien im europäischen Kartellverfahren

Aufbau von strafrechtlichen Verfahrensgarantien sowie Voraussetzungen für deren Anwendbarkeit – Art. 6 EMRK – Anwendungsvoraussetzung »strafrechtliche Anklage« – Art. 41 EU-GRCh – Anwendungsvoraussetzung »Angelegenheiten von Organen der Europäischen Union« – Art. 47 EU-GRCh – Anwendungsvoraussetzung »Verletzung in eigenen Rechten« – Art. 48 EU-GRCh – Anwendungsvoraussetzung »Angeklagter« – Fazit: Grundsätzliche Anwendbarkeit strafrechtlicher Verfahrensgarantien in Kartellbußgeldverfahren

Teil 2: Grundlegungen für die Bestimmung des Verfahrensgarantieniveaus in Verwaltungssanktionsverfahren gegen Unternehmen

Keine grundsätzliche Unzulässigkeit von administrativen Sanktionsverfahren gegen Unternehmen – Bestimmung des Begriffs der Strafrechtsähnlichkeit – Auslegungsmethoden für die Bestimmung des strafverfahrensgarantierechtlichen Mindestschutzes – Zu berücksichtigende unternehmensspezifische Faktoren bei der Anwendung strafrechtlicher Verfahrensgarantien

Teil 3: Vereinbarkeit des europäischen Kartellrechts mit strafrechtlichen Verfahrensgarantien

Zulässigkeit vorgeschalteter Verwaltungssanktionsverfahren trotz Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht – Anspruch auf rechtliches Gehör – Anspruch auf Ladung und Befragung von Zeugen – Öffentlichkeitsgrundsatz – Unschuldsvermutung – Nemo-tenetur-Grundsatz – Anspruch auf nachgelagerte gerichtliche Kontrolle – Anspruch auf Verhandlung innerhalb angemessener Frist – Gesamtfazit zur Einhaltung strafrechtsähnlicher Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht

Teil 4: Gesamtfazit und Reformvorschläge für das europäische Kartellverfahren

Reformvorschläge im Rahmen der bestehenden Regelungen der Art. 101 und 103 AEUV – Gesamtfazit: Vereinbarkeit des europäischen Kartellverfahrens mit Art. 6 EMRK und den korrespondierenden Garantien der EU-GRCh unter der Voraussetzung eines höheren Verfahrensgarantieniveaus

Zusammenfassende Thesen

Literaturverzeichnis

Urteils- und Entscheidungsverzeichnis

Materialienverzeichnis

Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Die Dissertation von Florian Henn überzeugt mit klaren dogmatischen Herleitungen und einer leserfreundlichen Schreibweise mit einer Vielzahl von wertvollen Verweisen. Inhaltlich weist die Arbeit einen hohen Praxisbezug auf und schliesst gleichzeitig wesentliche wissenschaftliche Lücken – ein Spagat, der nicht leicht zu bewerkstelligen ist.« Michael Jutzeler, in: sic! 11/2019

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