Strafprozessuale Beweisverwertung von privatem Videomaterial am aktuellen Beispiel der Dashcam
2021. 226 S.
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ISBN 978-3-428-18329-6
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ISBN 978-3-428-58329-4
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Beschreibung

Der in unserem Alltag mittlerweile allgegenwärtige Einsatz privater Videoaufzeichnungsgeräte spiegelt sich in jüngerer Zeit auch im Straßenverkehr wider. Konkret geht es hier um sog. Dashcams, die das Geschehen rund um das eigene Kraftfahrzeug aufzeichnen und so als Beweismittel im Prozess in Betracht kommen. Während sich der BGH im Jahr 2018 zur zivilprozessualen Verwertbarkeit dieser Aufnahmen bereits geäußert und diese grundsätzlich bejaht hat, steht eine höchstrichterliche Entscheidung auf strafprozessualer Ebene noch aus. Die Arbeit beantwortet diese Frage, indem sie das allgemeine Meinungsbild rund um die Konsequenzen privater Beweiserhebung für die Beweisverwertung darstellt, dieses kritisch beleuchtet und anschließend auf mittels Dashcam gefertigte private Videoaufzeichnungen überträgt. Anhand dieser Erkenntnisse werden die bisher zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des AG Nienburg aus dem Jahr 2015 und des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2016 analysiert, ehe in einem Fazit die Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst werden.

Inhaltsübersicht

§ 1 Einleitung
Das Phänomen der Dashcam Relevanz auch im Strafprozess – Stadien der Beweiserhebung und Beweisverwertung – Gang der Untersuchung

§ 2 Grundlagen der Untersuchung
Gründe für den Einsatz von Dashcams – Technische Grundlagen – Rechtliche Möglichkeiten einer staatlichen Besitzerlangung an dem Videomaterial

§ 3 Strafprozessuale Beweisverwertung der Dashcam-Aufnahmen
Grundlagen der Beweisverbotslehre – Sonderkonstellation: Private Beweiserhebung – Verwertungsverbot nach rechtswidriger Beweiserhebung durch Privatpersonen – Verwertungsverbot aufgrund einer Zurechnung der privaten Beweiserhebung zum Staat – Selbständiges Beweisverwertungsverbot durch Verwertung der Aufnahmen im Strafverfahren – Ergebnis

§ 4 Analyse der bisher von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle anhand dieser Grundsätze
AG Nienburg, Urt. v. 20.01.2015 – OLG Stuttgart, Urt. v. 04.05.2016

§ 5 Fazit

Literatur- und Sachwortverzeichnis

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