Eine phänomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse
Beschreibung
Die Autorin überprüft das deutsche Strafrecht auf seine Eignung zur Erfassung einer Kriminalitätsform, die in der angloamerikanischen Rechtswissenschaft als »Image-based sexual abuse« bezeichnet wird und zu deren Erscheinungsformen diverse bildbasierte sexualisierte Belästigungen (z. B. Sextortion, Upskirting, Revenge Porn) zählen. Die Abhandlung unternimmt eine phänomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse und zeigt auf diese Weise Unzulänglichkeiten bei der gegenwärtigen Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen nach dem deutschen Strafrecht auf. Gemessen an verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und empirischen Leitlinien, empfiehlt die Autorin einen § 184k StGB-E (Bildbasierte sexualisierte Belästigung). Dieser normiert einen einheitlichen Straftatbestand gegen diverse bildbasierte sexualisierte Belästigungen und berücksichtigt eine Verknüpfung mit häufigen Begleithandlungen (wie z. B. Hacking, Doxing) strafschärfend.
Inhaltsübersicht
Einführung
1. Phänomenologische Betrachtung des Image-based sexual abuse
Sprachliche Annäherung – Erscheinungsformen des IBSA – Empirische Erkenntnisse zu IBSA –
Ergebnisse und Definition des IBSA
2. Strafrechtliche Betrachtung des Image-based sexual abuse
Weltweite Reformbestrebungen – Kontextbezogene Systematisierung des IBSA und Definition der Bildaufnahmearten – Gegenwärtige Strafbarkeit des IBSA in Deutschland – Strafbarkeit von Begleithandlungen – Strafbarkeit von Begleiterscheinungen beim Opfer – Strafbarkeit des Portalbetreibers
3. Bewertung der Strafrechtslage de lege lata und Entwurf de lege ferenda
Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit des IBSA – Unzulängliche Abstimmung des gegenwärtigen
Rechtsschutzsystems – Entwurf eines § 184k StGB-E (Bildbasierte sexualisierte Belästigung)
4. Schlussbetrachtung
Literatur-, Internetseiten- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Der auch als E-Book erhältliche „Band 403 der Schriften zum Strafrecht“ […] stellt eine wahre Fundgrube für die im IT-Strafrecht Tätigen dar: eine uneingeschränkte Leseempfehlung!« RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), in: jusIT, 2023/22, 42
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