Phänomenologische und strafrechtliche Betrachtung
Beschreibung
Seit einiger Zeit lässt sich das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken vermehrt beobachten. Dass durch Hassrede in sozialen Netzwerken nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen angegriffen wird, sondern auch gesamtgesellschaftliche Folgen wie etwa Verstummungseffekte drohen, hat auch der Gesetzgeber erkannt und in den letzten Jahren mit zahlreichen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen reagiert. Die Arbeit nimmt das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken näher in den Blick und analysiert, ob das geltende Strafrecht dieses strafrechtlich erfassen und sanktionieren kann. Dabei wird insbesondere auch das im Jahr 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus einer näheren Betrachtung unterzogen und untersucht, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, sein selbst gestecktes Ziel – die bessere Erfassung und Sanktionierung von Hassrede in sozialen Netzwerken – zu erreichen.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Das Phänomen Hassrede in sozialen Netzwerken
A. Soziale Netzwerke:
Begriffsbestimmung – Funktionsweise – Häufig genutzte soziale Netzwerke – Kommunikation in sozialen Netzwerken
B. Hassrede
Begriff der Hassrede – Online-Hassrede vs. Offline-Hassrede – Die Beteiligten –
Erscheinungsformen von Hassrede in sozialen Netzwerken – Abgrenzung zu anderen internetbasierten Phänomenen – Empirische Erkenntnisse über Hassrede in sozialen Netzwerken – Erklärungsansätze für internetbasierte Hassrede – Folgen
3. Strafbarkeit der Hassrede in sozialen Netzwerken
A. Relevante Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des StGB
Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Tatbegehung im Internet – Inhaltsbegriff des § 11 Abs. 3 StGB – Strafrechtlich relevante Tathandlungen in sozialen Netzwerken – Täterschaft und Teilnahme – Strafzumessung auf Rechtsfolgenseite
B. Relevante Straftatbestände aus dem Besonderen Teil des StGB
Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG – Delikte gegen den demokratischen Rechtsstaat – Straftatfördernde Delikte und Delikte gegen die öffentliche Ordnung – Ehrverletzungsdelikte – Delikte gegen die persönliche Freiheit
4. Abschließende Bewertung
Strafrechtlicher Schutz vor Hassrede – Zielerreichung des GBRH? – Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung im Internet als reale Herausforderungen – Rolle des Strafrechts und außerstrafrechtliche Bewältigungsstrategien
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