Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert

Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts. Bd. V: Register. Bearb. von Rupprecht Stiefel

1995. VIII, 193 S.
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ISBN 978-3-428-08362-6
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ISBN 978-3-428-48362-4
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ISBN 978-3-428-78362-5
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Beschreibung

Die spannungs- und wandlungsreiche Entwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat gehört zu den Grundvorgängen der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Die Theologie wie die Staatstheorie, die Kirchenrechtslehre wie die Verfassungsrechtslehre, die kirchengeschichtliche, die rechtsgeschichtliche wie die gesamtgeschichtliche Forschung nehmen sich dieses Fragenkreises mit Sorgfalt an. Neuerdings wenden auch die Gesellschaftswissenschaft und die Lehre von der Politik ihr Augenmerk diesem vielschichtigen Sachverhalt zu. Vor allem aber im Geschichts- wie im Gegenwartsbewußtsein der Allgemeinheit gebührt den stets neu gewonnenen Verbindungen zwischen dem staatlichen und dem kirchlichen Ordnungs- und Wirkungsbereich ein bedeutender Rang. Nicht anders als frühere Zeitabschnitte ist die Epoche des modernen Verfassungsstaates von dramatischen Kämpfen, aber auch von konstruktiv durchdachten Friedensaktionen zwischen Staat und Kirche erfüllt.

Trotz der Wichtigkeit des Gegenstandes fehlte es bis zum Erscheinen dieser Sammlung an einer zusammenfassenden Dokumentation der Grundtatsachen der staatlich-kirchlichen Beziehungen dieser neueren Zeit. Zwar waren die kirchenpolitischen und staatskirchenpolitischen Haupttexte zumeist veröffentlicht, doch nicht in einer Form, die den Bedürfnissen der Forschung, der Lehre, der staatlichen und kirchlichen Praxis sowie der allgemeinen Information genügen konnte. Die Fundorte für die Quellen waren in einer Weise verstreut, daß diese selbst dem Spezialisten nicht hinreichend verfügbar waren.

In diesem Quellenwerk sind die Hauptmaterialien zur Geschichte der kirchlichstaatlichen Beziehungen in Deutschland für die Epoche des modernen Verfassungsstaats in einem ausgewogenen, gegliederten und überschaubaren Zusammenhang vereint. Das Recht erschöpft sich nicht in formalen Satzungen; es entsteht, wandelt und erneuert sich. Deshalb verbindet diese Dokumentation in ständigem Wechselbezug staats- und kirchenrechtliche Texte mit sta

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