Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand
2006. 314 S.
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ISBN 978-3-428-11782-6
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ISBN 978-3-428-51782-4
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ISBN 978-3-428-81782-5
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Beschreibung

Die Behandlung des Sonderwissens des Täters ist zum "crucial test" für die Theorie der objektiven Zurechnung geworden. Für weitere Fragestellungen ist sie der Kristallisationspunkt: Sind die objektiven Zurechnungsvoraussetzungen beim Vorsatz- und beim Fahrlässigkeitsdelikt identisch? Wie sind die Untergrenzen strafbaren Verhaltens zu setzen? Für die Relevanz objektiver und subjektiver Aspekte bei der Zurechnung werden Kategorien aus den Grundprinzipien des Strafrechts (Rechtsgüterschutz, ultima ratio, generalpräventive Wirkung der Strafrechtsnormen) abgeleitet. So wird beim Fahrlässigkeitsdelikt die strafrechtliche Relevanz durch eine Interessenabwägung zwischen Rechtsgüterschutz und Handlungsfreiheit festgelegt. Demgegenüber muß das Interesse des Vorsatztäters an seiner Handlungsfreiheit zurücktreten, weil die von ihm erkannte, ggf. beherrschte und verfolgte Beeinträchtigung von Rechtsgütern nach dem allgemeinen Schädigungsverbot zu vermeiden ist. Mariana Sacher trifft auch Differenzierungen bei der strafrechtlichen Relevanz von Sonderfähigkeiten.

Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht: Einleitung und Problemdarstellung - § 1 Entstehung der Frage nach den Sonderkenntnissen und Sonderfähigkeiten: Überblick - Adäquanztheorie - Vom Schwerpunkt Vorsatzdelikt zur Entwicklung der objektiven Grundlagen des Fahrlässigkeitsdelikts - § 2 Unterschiedliche Bestimmung des strafbaren Verhaltens beim Vorsatz- und beim Fahrlässigkeitsdelikt durch den Finalismus: Hervorhebung des Vorsatzes - Untergrenzen strafbaren Verhaltens - Sonderwissen beim Finalismus? - Strenge Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten bereits auf der Tatbestandsebene - Bestimmung des Fahrlässigkeitsunrechts - Die drei Untergrenzen strafbaren Verhaltens beim Finalismus: Zusammenfassung - Kohärenz der Systematik: Ein Vorteil? - § 3 Rückkehr von Problemen bezüglich des Sonderwissens beim Vorsatzdelikt mit der Normativierung der Verbrechenslehre: Erforderlichkeit weiterer Untergrenzen strafbaren Verhaltens. Relevanz beim Thema der Sonderkenntnisse und Sonderfähigkeiten - Schaffung von Handlungsfreiräumen bei der objektiven Zurechnung - Übertragung der Zurechnungskriterien der Fahrlässigkeits- auf die Vorsatzdelikte und Gleichstellung beider Unrechtsformen - Kritik aus dem Spätfinalismus - Generalisierung beim Vorsatzdelikt und Individualisierung beim Fahrlässigkeitsdelikt? - Differenzierung der Zurechnungskriterien für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte in der Literatur - Fazit - § 4 Rechtsgüterschutz und strafrechtsfreier Raum: Strafrecht und Rechtsgüterschutz - Interessenabwägung zwischen Handlungsfreiheit und Rechtsgüterschutz - Die Interessenabwägung gegenüber der Figur des einsichtigen Menschen - § 5 Folgerungen für das Vorsatzdelikt: Ratio der Vorsatzstrafe, Schwererbewertung des Vorsatzes - Interessenabwägung auch für die Zurechnung beim Vorsatzdelikt? Unterschiedliche Zurechnungskriterien für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte - Untergrenzen des Vorsatzdelikts - § 6 Sonderwissen und Sonderfähigkeiten des Täters: Bisheriger Gang der Untersuchung - Die Debatte über das Sonderwissen - Sonderwissen als Zeichen der Ungleichheit beider Deliktsformen - Kategorien zur Begründung der strafrechtlichen Relevanz - Ergebnis: Relevanz des Sonderwissens beim Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt - Die sekundäre Frage der Unrechtssystematik - Einsatz von Sonderfähigkeiten - § 7 Resumée - Literaturverzeichnis

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