Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB
Beschreibung
Moritz Keller behandelt Voraussetzungen, Grenzen und dogmatische Grundlagen des neuen Rücksichtnahmeschuldverhältnisses. Mit der Schuldrechtsreform wurde dieses Schuldverhältnis, in dem die Regelungen zur culpa in contrahendo aufgegangen sind, in den §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB kodifiziert. Unklar ist, wie schon vor der Kodifikation, unter welchen Voraussetzungen das Schuldverhältnis entstehen soll.
Ziel der Arbeit ist es daher, unter Analyse der Entwicklung der Dogmatik den Tatbestand des Schuldverhältnisses aufzuzeigen. Dabei wird deutlich, dass die bisher vorherrschenden Modelle, insbesondere die Vertrauenshaftungslehren, gravierende Schwächen aufweisen. Bei der Untersuchung zeigt sich, dass das entscheidende Element der Rechtskreisöffnung zu Gunsten des Vertrauens in der Diskussion zurückgetreten ist. Mit der Kodifikation besteht nun die Möglichkeit, die Fehlentwicklung zu korrigieren.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: Einführung: Problemstellung - Gang der Darstellung - 1. Teil: Die Entwicklung von Entstehungstatbestand und Haftungslegitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses bis zur Kodifikation: Der Ausgangspunkt: Das (gemeine) römische Recht und die frühen Kodifikationen - Der Konsensgedanke als eine Leitlinie des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in der dogmatischen Entwicklung - Der Vertrauensgedanke als Leitlinie in der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses - Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie für Entstehungstatbestand und Rechtfertigung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses - Nebenlinien der dogmatischen Entwicklung: Ausweitung und Beschränkung des Anwendungsbereichs des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses - Die Rechtskreisöffnung der Beteiligten als eine Leitlinie der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses - Zusammenfassung: Konsens, Vertrauen, Anknüpfung an privatautonomes Verhalten und Rechtskreisöffnung als Leitlinien der dogmatischen Entwicklung - 2. Teil: Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung im System des Bürgerlichen Rechts: Das Bürgerliche Recht als System von Ansprüchen bzw. Schuldverhältnissen - Analyse des Entstehungstatbestandes des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses anhand der lebensweltlichen Situation - Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung auf der Basis des Wortlauts der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB - Die Legitimation des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB - Resümee: Tatbestand und Legitimation des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB - Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung: Ausblick: Die Lebenswelt als Welt der Schuldverhältnisse - Der zukünftige Anwendungsbereich des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung - Haftungspräzisierung statt Haftungsausweitung - Die Rechtskreisöffnung als Kern des Schuldverhältnisses und Grundlage für zukünftige Entwicklungen - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis
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