Modelle der Bestimmung rechtlicher Schuld im Strafrecht und die Methodik der Strafmaßfindung im Rahmen der Sanktionsentscheidung
Beschreibung
Die Schuld bildet den Grundpfeiler im deutschen Strafrecht. Das Schuldprinzip hat als tragendes Fundament Verfassungsrang als unveränderlicher Ausfluss der Menschenwürde. Unser Strafrecht ist Schuldstrafrecht. Und doch ist der Begriff der Schuld eher vage, als dass er eindeutig fassbar wäre. Was ist die Essenz, die zur strafrechtlichen Verantwortung führt? Seit jeher spürt die Strafrechtswissenschaft dieser Frage nach. »Schuld und Strafmaß« versucht in seinem ersten Teil Antworten zu geben.
In einem zweiten Teil soll es gelingen eine theoretische Leitlinie für die Strafzumessung zu entwickeln, die sowohl klassische Straftatdogmatik und Rechtsfolgenlehren zu verbinden vermag. Das Modell einer differentiellen Strafzumessung verspricht in konsequenter Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes ein solches Leitprinzip anzubieten. Auf diese versteht sich dieser Beitrag als ein solcher zur Fortwicklung des Strafzumessungsrechts.
Inhaltsübersicht
Einführung
1. Teil: Die Schuld
1. Der Schuldbegriff: Das Schuldprinzip als Axiom einer Strafrechtsdogmatik – Das Schuldparadigma im Kreuzfeuer der Neurowissenschaften
2. Der Unrecht-Schuld- Konnex: Gehalt und Inhalt einer rechtlich verstandenen Schuld – Strafzumessungs- und Strafbegründungsschuld im Straftatsystem
2. Teil: Die Dogmatik der Strafzumessung
1. Die Grundzüge einer Dogmatik der Strafzumessung: Versuch einer »differentiellen« Strafzumessung – Die Strafzumessungsfaktoren – Der Vorgang der Strafzumessung – Die Strafbemessung in der Urteilsbegründung
2. Die Strafzumessung in der Revision: Die Revisibilität der tatrichterlichen Strafzumessung – Eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts
3. Perspektiven für Schuld und Strafmaßfindung – Ergebnisse und Metabetrachtungen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Der Verfasser legt eine umfangreiche und ausgewogene Monografie über Schuld und Strafmaß vor. Sie überzeugt durch die kunstvolle Verknüpfung von Rechtsanwendung und theoretischen Grundlegungen, die in eigene Betrachtungen münden. Diese generieren eine Fülle von Ideen, an die man anknüpfen kann. Bleibt zu hoffen, dass sich zukünftigen Arbeiten diesen Ideen annehmen, sich damit auseinandersetzen und sie weiterentwickeln.« Prof. Dr. Anja Schiemann, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, 5/2023
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