Beschreibung
Befindet sich eine Vertragsbeziehung wegen der Möglichkeit der Rücktrittsausübung in einer Schwebelage, so obliegt es den Parteien, ihr Verhalten trotz des gegebenenfalls unbedingten und vollständigen Vollzuges des Vertrages daran auszurichten, dass mögliche Rechte des potenziellen Rückgewährgläubigers gewahrt werden. Mit Rücktrittsausübung ist eine rechtliche Beurteilung zwischenzeitlich erfolgter Veränderungen in Bezug auf die Haftung für Werteinbußen, aber auch in Bezug auf die Ersatzfähigkeit von Verbesserungen gemeint. Anspruch der Arbeit ist es, die Vorschrift des § 347 Abs. 2 BGB in den Gesamtkontext der Regelungen über den Aufwendungsersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch zu stellen und auf ihre Sachrichtigkeit hin zu untersuchen. Es zeigt sich unter anderem, dass § 347 Abs. 2 BGB einer unabdingbaren Differenzierung nach Art der Aufwendung einerseits und Schutzwürdigkeit der Beteiligten andererseits zugänglich ist. Die über § 347 Abs. 2 i.V.m. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGB bewirkte Verknüpfung des Ersatzanspruchs für notwendige Aufwendungen mit der Rückgewähr des zufällig untergegangenen Leistungsgegenstands ist allerdings verfehlt.
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
Gegenstand der Untersuchung – Aufgabenstellung – Gang der Untersuchung
2. Einführung in die Thematik und Problemstellung
Übersicht über § 347 Abs. 2 BGB – Zweifelsfragen
3. Das System des Aufwendungsersatzes im BGB
Gemeinsamkeiten sämtlicher Aufwendungsersatzfälle – Regelungstechniken außerhalb des Rücktrittsrechts – Ausblick: Anforderungen an ein systemstimmiges Aufwendungsersatzrecht im Rücktrittsfall
4. Rücktrittsrechtliche Rechtsfolgen
Die Reform des Rücktrittsrechts – Das Rückgewährschuldverhältnis nach § 346 BGB
5. Der Aufwendungsersatzanspruch des gutgläubig-unverklagten Rückgewährschuldners
Aufwendungsersatz nach § 347 Abs. 2 Satz 1 BGB – Aufwendungsersatz nach § 347 Abs. 2 Satz 2 BGB
6. Der Aufwendungsersatzanspruch des bösgläubigen oder verklagten Rückgewährschuldners
Grundlagen – Erforderlichkeit der Begrenzung von rücktrittsrechtlichen Aufwendungsersatzansprüchen – Gestaltung der Aufwendungsersatzansprüche des bösgläubigen oder verklagten rücktrittsrechtlichen Rückgewährschuldners
7. Rücktrittsrechtliches Wegnahmerecht
Regelungsbedarf – Inhalt des rücktrittsrechtlichen Wegnahmerechts
8. Wesentliche Ergebnisse und Folgerungen
Wesentliche Ergebnisse – Lösung der gestellten Problematiken – Folgerungen de lege ferenda
Literaturverzeichnis und Sachwortregister
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