Beschreibung
Thomas Diehn untersucht Rückkehrzusagen beim Betriebsübergang als Rechtsinstitut. Sie können die ihnen zugedachte Funktion, Arbeitnehmer davon abzuhalten, ihr Widerspruchsrecht auszuüben, weitgehend nicht erfüllen. Ein Instrument zur Gestaltung von Betriebsübergängen, das im Individualinteresse zu ineffizienter Verteilung von Ressourcen führt, muß nicht nur restriktiv ausgelegt, sondern auch zurückhaltend eingesetzt werden, am besten gar nicht.
Individualvertragliche Rückkehrrechte setzen einen freien und geeigneten Arbeitsplatz beim Alt-Arbeitgeber voraus. Zudem besteht mangels Wartezeiterfüllung kein Kündigungsschutz innerhalb der ersten sechs Monate nach Rückkehr. Kollektive Rechtsgrundlagen kommen nur sehr eingeschränkt in Betracht. Insbesondere können Rückkehrzusagen betriebsverfassungsrechtlich nicht wirksam begründet werden, mangels sachlich-funktioneller und personeller Zuständigkeit des Betriebsrats.
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht: § 1 Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung - Unternehmensumstrukturierungen und Betriebsübergang - Wiedereinstellungsansprüche - § 2 Rechtsgrundlagen für Rückkehrzusagen: Betriebsvereinbarung: Rechtsqualität betriebsverfassungsrechtlicher Rückkehrzusagen, Keine sachlich-funkionelle Zuständigkeit des Betriebsrats, Keine personelle Zuständigkeit, Exkurs: Umdeutung in Auswahlrichtlinien - Tarifvertrag: Tarifnorm, Schuldrechtliche Tarif- und Koalitionsverträge zugunsten Dritter, Ergebnis - Rechtsgeschäft: Rechtsnatur der Rückkehrzusage, Rechtsgrundlagen - § 3 Tatbestand und Rechtsfolgen: Grundlagen: Kautelarpraxis, Auslegungsbedarf, Auslegungsmethode - Tatbestandsmerkmale: Zeitliche Begrenzungen, Tatbestandselemente aus dem Einflußbereich des neuen Betriebsinhabers, Tatbestandselemente aus dem Einflußbereich des Alt-Arbeitgebers, Sphäre des Rückkehrers: Qualifikationsvoraussetzungen, AGB-Kontrolle, Zusammenfassung - Rechtsfolgen: Hauptleistungspflicht, Gegenleistungspflicht des Rückkehrberechtigten, Sonstige Rechtsfolgen der Rückkehrzusage - § 4 Umsetzung und Folgefragen des Rückkehranspruchs: Umsetzung des Rückkehranspruchs beim Alt-Arbeitgeber: Möglichkeit der Beschäftigung, Mitbestimmung des Betriebsrats, Prozessuales - Leistungsstörungen: Unmöglichkeit, Schuldnerverzug, Treuwidrige Vereitelung des Bedingungseintritts - Beendigung der Rückkehrzusage: Erfüllung, Nichtannahme eines Rückkehrangebots, Verzicht und Ablösung, Abtretung, Anfechtung, Kündigung, Rücktritt - § 5 Exkurs: Gewollte Rückkehrrechte aus § 613a Abs. 6 BGB: Nichtinformationsvereinbarung: Informationspflicht, Nichtinformation - Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB: Gestaltungsrecht, Individualrecht, Zeitliche Grenzen, Ausübungsfrist nach vollständiger Information - Rechtsfolgen - § 6 Ergebnisse: Zusammenfassung - Kein wichtiges Element der Personalpolitik - Kein beschäftigungspolitischer Hintergrund - Rechtsprechungsnachweise, Literaturverzeichnis, Sachregister
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