Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
2021. 374 S.
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109,90 €
ISBN 978-3-428-18158-2
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ISBN 978-3-428-58158-0
OPEN ACCESS

Beschreibung

Es ist seit langer Zeit anerkannt, dass Gesetze richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Ob auch Tarifverträge richtlinienkonform ausgelegt und fortgebildet werden müssen, ist jedoch ungeklärt. Die Tarifnormen wirken zwar ähnlich wie Gesetze. Zugleich sind Tarifverträge aber privatrechtliche Verträge.

Die Arbeit beantwortet die Forschungsfragen differenziert. Die Gerichte für Arbeitssachen sind weder aufgrund des nationalen Rechts noch des Unionsrechts verpflichtet, Tarifverträge privater Tarifvertragsparteien richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Demgegenüber sind Tarifverträge staatlicher Tarifvertragsparteien zugunsten der Arbeitnehmerseite richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Abschließend beleuchtet die Arbeit den Richtlinieneinfluss in Konstellationen, in denen die Exekutive die Geltung tarifvertraglicher Regelungen erstreckt – also den Einfluss auf allgemeinverbindliche Tarifverträge sowie Rechtsverordnungen, die auf Grundlage von §§ 7, 7a AEntG erlassen werden.

Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht und dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis ausgezeichnet.

Inhaltsübersicht

Einleitung
Beispielsfall – Gang der Untersuchung
1. Grundlagen der Untersuchung
Richtlinien als Form der Rechtsetzung der EU – Grundsätze richtlinienkonformer Auslegung und Rechtsfortbildung – Maßstäbe der Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen – Maßstäbe der Rechtsfindung im Primärrecht
2. Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen in Rechtsprechung und Schrifttum – Richtlinienbindung der Tarifvertragsparteien – Nationale Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen – Unionsrechtliche Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
Zusammenfassung der wesentlichen Prämissen und Ergebnisse
Literaturverzeichnis, Sachverzeichnis

Pressestimmen

»Münder gelingt es, breit diskutierte Vorfragen so zu erfassen, dass sie Vorfragen seines eigentlichen Themas bleiben. Sein Fußnotenapparat lässt erkennen, wie intensiv er sich mit Rechtsprechung und Literatur zu den jeweiligen Einzelfragen auseinandergesetzt hat. Münder nimmt dem Lesenden, dem Detailkenntnisse in dem einen oder anderen Bereich fehlen, so sehr viel Arbeit ab und schafft für seine Aussagen zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen ein tragfähiges Fundament. Er hat gezeigt, wie vielschichtig die Fragestellung ist und dass es einer Auseinandersetzung mit verschiedenen Ansätzen bedarf, um fundierte Aussagen zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen machen zu können. Die Arbeit ist ein sehr lesenswerter, gewichtiger Beitrag zur bisher noch schmalen Diskussion dieses Themas.« Professorin Dr. Sudabeh Kamanabrou, in: Recht der Arbeit, 6/2021

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