Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und spezifische Probleme in den östlichen Europaratsstaaten
Beschreibung
Obwohl eine unabhängige Justiz eine wesentliche Voraussetzung für alle Rechtsstaaten ist, gibt es kaum eine grundlegende Aufarbeitung der genauen völkerrechtlichen Vorgaben. Lydia Friederike Müller widmet sich daher in einem ersten Schritt der generellen Frage, welche institutionellen Rahmenbedingungen und konkreten Voraussetzungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt sein müssen, um eine unabhängige und unparteiische Justiz zu gewährleisten und zeigt auch neuere Rechtsprechungsentwicklungen aufgrund von Beschwerden aus den östlichen Europaratsstaaten auf. Gerade die postsowjetischen Mitgliedstaaten des Europarats sehen sich ähnlichen Herausforderungen bei der Etablierung einer unabhängigen Justiz gegenüber. Vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Vorgaben sowie rechtsvergleichender Beobachtungen analysiert die Autorin in einem zweiten Schritt Schlüsselprobleme richterlicher Unabhängigkeit in Russland, der Ukraine, Moldawien und Georgien und unterbreitet konkrete Reformvorschläge.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
Fragestellung – Auswahl der Staaten und methodische Herangehensweise – Gang der Untersuchung
B. Die Anforderungen des Europarats an die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der mitgliedstaatlichen Gerichte
Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 Abs. 1 EMRK – Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit als Anforderungen von Seiten der Organe des Europarats und der Venedig-Kommission
C. Unabhängigkeit der Gerichte in den östlichen Europaratsstaaten
Einführung zu den östlichen Europaratsstaaten und ihrer Mitgliedschaft im Europarat – Strukturelle Probleme der östlichen Europaratsstaaten im Hinblick auf die Anforderung richterlicher Unabhängigkeit
D. Ergebnisse und Ausblick
Rechtsprechungsverzeichnis
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Pressestimmen
»Die Untersuchung, die auch schon zu zwei einschlägigen, greifbaren und in englischer Sprache gefassten Ausätzen ihrer Autorin geführt hat, ist nach allem einem außerordentlich wichtigen Thema gewidmet, übertifft die Erwartungen, die man an eine Dissertation stellen kann, und wird sicher der Fortbildung des Rechts helfen. [...] Die Untersuchung ist sehr sorgfältig gearbeitet, gut lesbar, außerordentlich tief greifend recherchiert und angemessen aufgebaut. Man sollte sie zur Kenntnis nehmen, erschließt sich doch nicht nur die Rechtsprechung zu einem ganzen normativen Feld, sondern erreicht dabei durchgängig, bis in die Schlussbetrachtung, ein Abstarktionsniveau, das die Perspektiven in Wahrnehmung des Gegenstandes in hohem Maße erweitert und bereichert.« Univ.-Prof. Dr. Helmut Goerlich, in: Sächsische Verwaltungsblätter, Heft 11/2017
»Die Lektüre dieser aus der vorhandenen Rechtsprechung des EGMR herausgefilterten Problembereiche zeigt einerseits die große Sorgfalt der Autorin in der Befundaufnahme und ihr gutes analytisches Vermögen und andererseits die Detailfähigkeit der Problemstellung [...]. Hier steckt viel Fleiß, Ausdauer und Geschick in der kategorisierenden Problemzuordnung. Auch derjenige, der sich für das eigentliche Ziel der Untersuchung, also die Lage der ausgewählten osteuropäischen Länder, weniger interessiert, erfährt einen Untersuchungstiefe, welche die Kommentare zur EMRK naturgemäß nicht geben können.« Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 10/2016
»Insgesamt eine für eine Dissertation sehr gut lesbare Darstellung, die jedenfalls der Rezensent gerade mit großem Gewinn gelesen hat.« Joachim Vetter, in: Deutsche Richterzeitung, 4/2015
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